Abstracts 3/2018 deutsch

 

HünermundSebastian: Kleine Anfragen im Deutschen Bundestag. Zu den Funktionen des Frageinstruments am Beispiel der 17. Wahlperiode.

Parlamentarische Anfragen zählen zu den ältesten und wichtigsten Kontrollinstrumenten der Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag. Ein Beleg hierfür sind unter anderem die konstant hohen Nutzungszahlen Kleiner Anfragen ab der 11. Wahlperiode. Ihre rechtliche Normierung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eröffnet den Fragestellern allerdings gewisse Spielräume in der spezifischen Nutzung des Instruments im politischen Alltag, was sich auch in den Funktionen Kleiner Anfragen widerspiegelt. Anhand einer Inhaltsanalyse von 147 Kleinen Anfragen wurde deutlich, dass diese nicht nur als Kontrollinstrumente zu verstehen sind, sondern ebenso zur Erfüllung der Repräsentations- und Thematisierungsfunktion beitragen können. Sie bieten eine gute Möglichkeit, Anliegen aus dem Wahlkreis an die zuständigen Stellen in den Ministerien zu adressieren und die aus Sicht der Opposition vernachlässigten Probleme öffentlich zu thematisieren. Durch die inhaltliche Auswertung der Kleinen Anfragen konnten außerdem konkrete Gegenstände parlamentarischer Kontrolle benannt und gleichzeitig Rückschlüsse auf die arbeitsteiligen Strukturen in den Fraktionen gezogen werden. [ZParl, 49. Jg. (2018), H. 3, S. 455 – 476]

 

CarstensenFranziska: Die Nutzung von Großen Anfragen im Bundestag und in den deutschen Landesparlamenten: warum so unterschiedlich?

Große Anfragen werden im Bundestag und den 16 deutschen Landesparlamenten höchst unterschiedlich genutzt. Die Differenzen lassen sich größtenteils auf Fristsetzungen und die Kürze der Antwortdauer seitens der Regierungen zurückführen. Dort, wo relativ schnell geantwortet wird, wird auch meist mehr gefragt seitens der Parlamente. Die weitere Behandlung von Antworten auf Große Anfragen im Plenum und in den Ausschüssen erfolgt in einigen Parlamenten sehr eingehend, in anderen hingegen weniger. Die Befunde belegen, dass Quantität noch nichts über Qualität aussagt und dass Funktionsrichtungen unterschiedlich ausgeprägt sein können (Information und Kontrolle vs. Öffentlichkeit). Die parteipolitische Konstellation in Regierung und Opposition beeinflusst das Fragevolumen ausweislich der hier erhobenen Daten hingegen nicht. Die eindeutige Zuordnung von Großen Anfragen als fast ausschließliches Mittel der Opposition trifft allerdings in einigen Landesparlamente nicht zu. [ZParl, 49. Jg. (2018), H. 3, S. 477 – 497]

 

Kwaschnik, Gerrit: Die Landesgruppen von SPD und CDU im Bundestag. Zum Stellenwert im innerfraktionellen Aushandlungs- und Entscheidungsprozess.

Die Landesgruppensitzungen sind, neben den Arbeitsgruppen, Ausschüssen und Fraktionsversammlungen, fest im Terminkalender eines Bundestagsabgeordneten verankert und nicht mehr aus dem parlamentarischen Arbeitsalltag wegzudenken. In der politikwissenschaftlichen Literatur ist allerdings nahezu nichts über die Landesgruppen der Fraktionen im Deutschen Bundestag zu finden. Welches Gewicht und welche Einflusspotenziale besitzen die Landesgruppen der Bundestagsfraktionen im innerfraktionellen Aushandlungs-, Willensbildungs- und Entscheidungsprozess? Das ist die Ausgangsfrage einer explorativen Untersuchung, die auf elf Interviews und Hintergrundgesprächen mit Landesgruppenvorsitzenden von CDU und SPD basiert und einen praxisnahen Beitrag zur Parlamentarismusforschung leisten will. Die Landesgruppen präsentieren sich in dieser Untersuchung als innerfraktioneller Transmissionsriemen, die für ständigen Austausch zwischen Fraktionsführung und -basis sorgen und zusätzlich den Diskussions- und Aushandlungsprozess antreiben, insbesondere in den sach- und personalpolitischen Arenen. [ZParl, 49. Jg. (2018), H. 3, S. 498 – 511]

 

Wenzelburger, Georgund Sabrina Fehrenz: Die Union und die „Ehe für Alle“. Bestimmungsfaktoren des Abstimmungsverhaltens in der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag.

Die Untersuchung der innerfraktionellen Geschlossenheit ist ein wichtiger Forschungszweig in der Parlamentsforschung. Dieser Beitrag ergänzt den bisherigen Forschungsstand hierzu, indem er sich einem spezifischen Fall widmet – dem Abstimmungsverhalten innerhalb der Unionsfraktion zum Gesetz zur „Ehe für Alle“. Die Fokussierung auf eine Entscheidungssituation, bei der die Zustimmung beziehungsweise Ablehnung eines Gesetzentwurfs keine Frage der Fraktionsdisziplin ist, da diese Materie von der Fraktion als Gewissensfrage angesehen und folglich keine gemeinsame Position für die Abstimmung festgelegt wurde, ermöglicht es, Abstimmungsmuster zu untersuchen, die ohne die Wirkung der Fraktionsdisziplin entstehen. Unsere Untersuchung, die sowohl individuelle Merkmale der Abgeordneten – wie etwa Alter oder Familienstand – berücksichtigt als auch Charakteristika des Wahlkreises – wie etwa die Häufigkeit des Kirchganges – ergibt, dass die Gesetzesvorlage zur „Ehe für Alle“ mit höherer Wahrscheinlichkeit von älteren und verheirateten Unionsabgeordnete abgelehnt wurden, die aus eher religiös und katholisch geprägten Wahlkreisen mit niedrigerem Bildungsstand stammen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Untersuchung von persönlichen Merkmalen der Abgeordneten zur Erklärung des Abstimmungsverhaltens gerade bei Abstimmungen außerhalb des parlamentarischen Normalmodus eine ertragreiche Perspektive bietet und ergänzt damit das sich entwickelnde Forschungsfeld zu Abstimmungsverhalten bei Gewissensentscheidungen. [ZParl, 49. Jg. (2018), H. 3, S. 512 – 530]

 

Träger, Hendrikund Marc S. Jacob: (Wie) Lässt sich das deutsche Wahlsystem reformieren? Modellrechnungen anlässlich der Bundestagswahl 2017 und Plädoyer für eine „ent-personalisierte“ Verhältniswahl.

Mit 709 Abgeordneten ist der Bundestag in der 19. Wahlperiode so groß wie noch nie seit Gründung der Bundesrepublik. Die erhebliche „Aufblähung“ des Parlaments durch Überhang- und Ausgleichsmandate ist seit der Novelle des Bundeswahlgesetzes im Jahr 2013 Gegenstand regelmäßiger Debatten und führte zu zahlreichen Reformvorschlägen aus der Politikwissenschaft. An dieser Stelle setzt der Beitrag an, indem er anlässlich der Bundestagswahl 2017 Modellrechnungen hinsichtlich der Auswirkungen verschiedener Wahlsysteme durchführt und darauf basierend Befunde für eine Reform des Bundeswahlgesetzes präsentiert: Eine Möglichkeit, die Zahl der Mandate konstant zu halten und gleichzeitig die Regierungsbildung nicht zu erschweren, besteht in einer „ent-personalisierten“ Verhältniswahl mit Fünf-Prozent-Sperrklausel und Ersatzstimme. [ZParl, 49. Jg. (2018), H. 3, S. 531 – 551]

 

GraebFredericund Angelika Vetter: Ersatzstimme statt personalisierter Verhältniswahl: Mögliche Auswirkungen auf die Wahlen zum Deutschen Bundestag.

Die Ergebnisse der vergangenen Bundestagswahlen (vor allem von 2013) zeigen, dass der Stimmenanteil der Sonstigen Parteien zunimmt und damit verbunden auch der Anteil der nichtrepräsentierten Stimmen im Deutschen Bundestag. In der Politikwissenschaft wird daher vereinzelt das Konzept der Ersatzstimme als mögliche Lösung diskutiert. Hierfür werden die bisherige Erst- und Zweitstimme zur Hauptstimme zusammengefasst und ergänzt um eine Ersatzstimme. Letztere wird gewertet, wenn die zuvor mit der Hauptstimme gewählte Partei beziehungsweise der Kandidat nicht genügend Stimmen erhält, um ins Parlament einzuziehen. Auf Basis einer Online-Umfrage wurden die Effekte einer solchen Wahlsystemreform auf die Wahlen zum Deutschen Bundestag untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die Stimmanteile der Sonstigen Parteien bei der Hauptstimme größer wären als ihr Zweitstimmenanteil beim aktuellen personalisierten Verhältniswahlsystem. Durch die Berücksichtigung der Ersatzstimme kann jedoch der Anteil der nichtrepräsentierten Stimmen deutlich reduziert werden, ohne damit unbedingt zu einer größeren Fragmentierung des Bundestages zu führen. [ZParl, 49. Jg. (2018), H. 3, S. 552 – 563]

 

LorenzJan: Wie die Kumuliermöglichkeit Panaschieren verhindert und Personenwahlkampf polarisiert: Das Beispiel Bremens.

Verhältniswahlsysteme mit offenen Listen unterscheiden sich in der Anzahl an Stimmen, in den Kumulier- und Panaschiermöglichkeiten und in zusätzlichen Mechanismen, wie zum Beispiel einem Listenmandatkontingent. Das Beispiel der Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft von 2011 und 2015 zeigt empirisch, dass die Personenwahl mehr und kompetenter genutzt wird. Gleichzeitig nimmt der Anteil an Wählern zu, die alle Stimmen auf einen Kandidaten kumulieren und nicht panaschieren. Das hat zur Folge, dass mehr Abgeordnete, insbesondere männliche, ihre Stimmen inzwischen von vergleichsweise wenigen aber stark kumulierenden Wählern bekommen. Kandidaten haben Nachteile, wenn sie stattdessen auf viele panaschierende Wähler setzen. Das im Bremer Wahlrecht vorhandene Kontingent an Listenmandaten, das nach dem Listenstimmenanteil vergeben wird, erzeugt zudem Anreize für viele Kandidaten, nicht um Personenstimmen zu werben. Die gerade vom Landtag beschlossene Wahlrechtsreform ändert daran nichts und begegnet dem Problem damit, die Wirksamkeit der Personenwahl generell einzuschränken. Eine sinnvollere Reform wäre, das Kumulieren einzuschränken und auf das Kontingent an Listenmandaten zu verzichten. Dadurch könnten Kandidaten kooperativen Wahlkampf betreiben und alle Kandidaten hätten Anreize, um persönliches Vertrauen von Wählern zu werben. [ZParl, 49. Jg. (2018), H. 3, S. 564 – 585]

 

KerstingNorbert und Max Mehl: Echokammern im deutschen Bundestagswahlkampf 2017. Die ambivalente Rolle der Prominenz.

Als Folge politischer Homophilie (Confirmation Bias) werden Informationsblasen und Echokammern als ein besonderes Problem von Online-Partizipation gesehen. Dies widerspricht teilweise empirischen Ergebnissen zu konfliktgeprägten Diskursen im Internet, die durch geringe Qualität hervorstechen. Gab es Echokammern im deutschen Onlinewahlkampf 2017? Divergierende Kontextbedingungen in den sozialen Medien bewirken unterschiedliche expressive demonstrative Partizipation. Dabei spielen Prominente eine ambivalente Rolle. Korpuslinguistische Inhaltsanalysen der Facebook-Seiten der deutschen Bundestagsparteien im Wahlkampf 2017 zeigen, dass beispielweise keine Echokammern im Wahlkampf als Reaktion auf Facebook Posts von Prominenten (Celebrity Endorsement) existierten. Die Ergebnisse verdeutlichen vielmehr die Probleme mit Hate Speech und Flaming sowie die insgesamt geringe Diskursqualität. Die anschließende Netzwerkanalyse auf Twitter macht dagegen deutlich, dass Echokammern sehr wohl existierten und hier insbesondere die AfD Anhänger im Vergleich mit Grünen und CDU stärker selbstreferentiell und politisch homophil agierten. Dennoch bestanden relevante Knoten zwischen den Kammern, das heißt wichtige Twitter-Accounts, die von mehreren Netzwerknoten genutzt werden. Diese könnten stärker als Brückenköpfe zur Abmilderung von Echokammern genutzt werden. [ZParl, 49. Jg. (2018), H. 3, S. 586 – 602]

 

FitzpatrickJasmin: Zwitschern für Stimmen. Der Einsatz von Twitter im Bundestagswahlkampf 2017.

Wie setzten die politischen Parteien in der Bundestagswahl 2017 Twitter ein und lassen sich in den Kommunikationstaktiken Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen? Diesen Fragen geht die Studie nach und bezieht sich dabei zum einen auf Ziele (vote seeking, office seeking, policy seeking), die Parteien verfolgen, und zum anderen auf Taktiken, die aus der Wahlkampfforschung bekannt sind (negative campaigning, positive Selbstdarstellung, Mobilisierung). Im Unterschied zu vielen anderen Untersuchungen konzentriert sich diese Studie auf die offiziellen Parteiprofile auf Twitter, um ein Verständnis zum Kommunikationsverhalten der Parteien und nicht einzelner Kandidaten im Wahlkampf zu erhalten. Ausgewertet wurden die meistgenutzten Hashtags. Dabei zeigt sich, dass alle Parteien, die in den Bundestag eingezogen sind, Twitter im Wahlkampf eingesetzt haben, jedoch lassen sich Unterschiede erkennen. Während CDU und SPD auf einen kandidatenzentrierten Wahlkampf setzten, verwendeten FDP, Linke und Grüne häufig das mobilisierende Hashtag #btw17. Bei der AfD dominierte #afd. Die detailliertere Betrachtung offenbart Stärken und Schwächen in der Wahlkampfführung auf Twitter. [ZParl, 49. Jg. (2018), H. 3, S. 603 – 617]

 

MuhleFlorian, Robert Ackland und Timothy Graham: Socialbots in politischen Online-Konversationen. Eine (überschätzte) Gefahr für demokratische Willensbildung im Internet?

Der manipulative Einsatz von sogenannten Socialbots im Internet wird zunehmend als Problem und Gefahr für Öffentlichkeit und Demokratie betrachtet. Zugleich ist aber die Wissensbasis äußerst schmal, auf deren Grundlage über den politischen Einsatz von Socialbots berichtet wird. Denn es existieren bisher nur wenige empirische Studien zum Thema, die vorwiegend mithilfe automatisierter Verfahren der Big Data-Analyse darauf zielen, Socialbots zu erkennen und deren politische Agenda identifizieren. Am Beispiel der bestehenden Forschung zur Rolle von Socialbots im US-Präsidentschaftswahlkampf 2016 kann gezeigt werden, dass diese Verfahren jedoch als wenig valide erscheinen und zu Ergebnissen führen, die sich bei genauerem Hinsehen nicht bestätigen lassen. Während bestehende Forschungen davon ausgehen, dass Socialbots Online-Konversationen auf Twitter beeinflussen konnten und hier massiv zugunsten des republikanischen Präsidentschaftskandidaten Donald Trumpagitierten, weist die vorliegende Untersuchung, die qualitative und netzwerkanalytische Methoden verbindet, darauf hin, dass Socialbots eher negativ über Trumptwitterten und zugleich kaum in der Lage waren, bedeutsame Positionen in Online-Konversationen während des Wahlkampfes einzunehmen. [ZParl, 49. Jg. (2018), H. 3, S. 618 – 638]

 

Decker, Frank: Direkte Demokratie auf Landes- und Bundesebene. Welche Verfahren sind geeignet?

Während sich die rechtspopulistische AfD an die Spitze der Plebiszitbefürworter in der Bundesrepublik gesetzt hat, begegnen die linken Parteien der direkten Demokratie inzwischen mit wachsender Skepsis. Ein Grund dafür liegt in den ernüchternden Erfahrungen, die man mit dem Instrument auf kommunaler und Länderebene gemacht hat, wo es seit den neunziger Jahren flächendeckend eingeführt wurde. Diese Erfahrungen haben ihrer Ursache wiederum in der historisch erklärbaren Präferenz der Verfassungsgeber für die von den Bürgern selbst auszulösenden Verfahren, die in Widerstreit zur Funktionsweise der parlamentarischen Regierungsform stehen. Um aus der verfassungspolitischen Sackgasse herauszukommen, bietet sich für die Länder eine mittlere Linie der Ausgestaltung der dort nicht mehr revidierbaren Volksgesetzgebung an. Auf der Bundesebene sollte man diese gar nicht erst einführen, sondern sich auf die obligatorischen oder von oben auszulösenden Referenden beschränken. Diese genießen im Vergleich zur Volksgesetzgebung ein viel geringeres Ansehen, lassen sich aber in den vorhandenen Institutionenbestand deutlich besser integrieren. [ZParl, 49. Jg. (2018), H. 3, S. 639 – 657]

 

LechnerJulian: Innerparteiliche Demokratie im paradigmatischen Widerstreit realistischer und normativer Demokratietheorien

Die Feststellung, dass sich mit dem erneuten Mitgliederentscheid der SPD über die Neuauflage der Großen Koalition, plebiszitäre innerparteiliche Verfahren als gangbarer Weg bei der Regierungsfindung etabliert haben, korrespondiert aus demokratietheoretischer Hinsicht mit einem äußerst unbefriedigenden Stand der Forschung zum Thema direkter innerparteilicher Demokratie. Versuche einer exakten demokratietheoretischen Begriffsbestimmung oder gar der Entwicklung einer geschlossenen Theorie innerparteilicher Demokratie wurden bisher kaum unternommen. Dennoch lassen sich in unterschiedlichen demokratietheoretischen Denktraditionen verschiedene Vorstellungen der normativen Bewertung beziehungsweise der konkreten Ausgestaltung innerparteilicher Demokratie identifizieren. Anders als die deliberative Demokratietheorie vonJürgen Habermas,die sich auch im parteienwissenschaftlichen Kontext als einflussreich erwiesen hat, erweist sichErnstFraenkels Neopluralismus als geeignetes Konzept zur angemessenen Erfassung des Phänomens innerparteilicher Demokratie, durch das dem defizitären Charakter der antithetischen klassischen Paradigmen der Parteienforschung („realistische“ versus „normative“ Tradition) begegnet werden kann. Davon ausgehend können Grenzen und Potenziale basisdemokratischer Mitgliederbeteiligung aufgezeigt werden. [ZParl, 49. Jg. (2018), H. 3, S. 658 – 677]

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