Abstracts 1/2019 deutsch

 

Goderbauer, Sebastian und Marco LübbeckeReform der Bundestagswahlkreise: Unterstützung durch mathematische Optimierung.

Die gegenwärtig geführte Debatte um eine Novellierung des Wahlrechts für den Deutschen Bundestag beinhaltet auch eine mögliche Reduktion der Wahlkreisanzahl. Im Auftrag des Bundeswahlleitershat das Autorenteam mögliche Wahlkreiseinteilungen Deutschlands für die Szenarien 250, 200 sowie 125 Bundestagswahlkreise berechnet. Der Einsatz mathematischer Optimierung sichert dabei Objektivität und Transparenz: Alle gesetzlichen Kriterien werden strikt eingehalten und Einteilungsgrundsätze aus Recht und Gesetz bestmöglich erfüllt. Keine anderen Vorgaben oder Einschränkungen flossen ein, keine einzige, gesetzlich mögliche Einteilung wurde im Vorfeld ausgeschlossen. Neben den Ergebnissen der vorliegenden Untersuchung zeigt sich, dass eine achtlose Festlegung der Wahlkreisanzahl erhebliche Folgen haben, sogar zu numerischer Unzulässigkeit führen kann. Ausweislich der durchgeführten Berechnungen und der bundesstaatlichen Struktur der Bundesrepublik folgend sind Wahlkreisanzahlen von 248 beziehungsweise 145 für Ein- beziehungsweise Zweipersonenwahlkreise am geeignetsten. Die Untersuchung sowie sämtliche optimierungsbasiert berechnete Einteilungen können in interaktiven Wahlkreiskarten im Internet studiert werden. [ZParl, 50. Jg. (2019), H. 1, S. 3 – 21]

 

Klein, MarkusFrederik SpringerLena Masch, Dieter Ohr und Ulrich Rosar: Die politische Urteilsbildung der Wählerschaft im Vorfeld der Bundestagswahl 2017.

Eine empirische Analyse in der Tradition von „The People’s Choice“.

Die moderne Wahlforschung beginnt mit der Studie „The People’s Choice“ von Paul F. Lazarsfeld, Bernard Berelson und Hazel Gaudet(1944). Fast 75 Jahre nach der Veröffentlichung dieses kanonischen Werkes wurde anlässlich der Bundestagswahl 2017 eine Untersuchung durchgeführt, die sich „The people´s Choice“ in vielerlei Hinsicht zum Vorbild nahm. So fand während des Wahlkampfs ebenfalls eine mehrwellige Panelerhebung statt. Befragten, die zwischen zwei Panelwellen ihre Wahlabsicht veränderten, wurden zudem erneut offene Fragen nach den dafür ausschlaggebenden Gründen gestellt. Und im Rahmen der Auswertung wurde schließlich versucht, die von Lazarsfeld et al. unterschiedenen Veränderungstypen und Wahlkampfwirkungen auf die Bundestagswahl 2017 zu übertragen. Es zeigt sich, dass die Verstärkung einer schon vor dem Wahlkampf bestehenden Wahlabsicht bis heute die wichtigste Wahlkampfwirkung ist. Eine Veränderung der Wahlabsicht durch den Wahlkampf hingegen ist weiterhin eher selten zu beobachten. [ZParl, 50. Jg. (2019), H. 1, S. 22 – 41]

 

KintzMelanie und Malte Cordes: Daten zur Berufsstruktur des Deutschen Bundestages in der 19. Wahlperiode.

Im Ergebnis der Wahl 2017 ergaben sich große Veränderungen in der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag. Nicht nur, dass das gewählte Parlament mit 709 Sitzen viel größer geworden ist; auch der Einzug von 291 neuen Mitgliedern ist ein Rekord. Ferner ist der Bundestag durch den Einzug der AfD erstmals seit der Wiedervereinigung ein Sechs-Parteien-Parlament. Anknüpfend an frühere Publikationen und auf der Grundlage des Kategorienschemas von Adalbert Hess wird der Einfluss dieser Veränderungen auf die Berufsstruktur untersucht: Unter den neu in das Parlament eingezogen Abgeordneten sind viele Freiberufler und Selbständige Gewerbetreibende. Die Gruppe der Angestellten politischer Parteien und Fraktionen gewann weiter an Bedeutung. Deutliche Ost-West Unterschiede, auch bei jüngeren Abgeordneten, bestehen fort. [ZParl, 50. Jg. (2019), H. 1, S. 42 – 58]

 

RüttersPeter: Zum Sozialprofil der AfD-Abgeordneten im Bundestag: bedingt parlamentsfähig.

Seit 2014 ist es der ein Jahr zuvor gegründeten „Alternative für Deutschland“ (AfD) gelungen, erfolgreich an jeder Wahl zu einem Parlament teilzunehmen. Neben dem Europäischen Parlament und inzwischen sämtlichen Landesparlamenten ist sie seit der Wahl zum Bundestag im September 2017 auch dort mit 94 Mandatsträgern vertreten (etwa 13 Prozent). Um die komplexen Anforderungen eines „Arbeitsparlaments“ wie des Bundestags erfüllen zu können, um „parlamentsfähig“ zu sein, müssten die Mandatsträger der AfD neben intellektuellen Voraussetzungen auch über politisch-parlamentarische Vorerfahrungen verfügen: Das Sozialprofil der AfD-Abgeordneten unterscheidet sich hinsichtlich der Altersstruktur, der Schul- und Hochschulbildung und der beruflichen Qualifikation und Tätigkeit nicht wesentlich von den Parlamentariern der etablierten Parteien. Der Unterschied liegt vor allem bei der alles in allem geringen parlamentarischen Vorerfahrung (politisch-parlamentarische Wahlämter). Ein derartiger Transfer politischer Erfahrungen findet sich nur bei sehr wenigen Abgeordneten. Auch im fünften Jahr nach der Parteigründung vermochte es die AfD nicht, politisch attraktiv zu sein, um politisch-parlamentarische Vorerfahrung von den etablierten Parteien „abzuwerben“. Sie weist hinsichtlich der potentiellen „Parlamentsfähigkeit“ immer noch ein bedenkliches, kurzfristig über eine Art training on the job kaum zu kompensierendes Defizit auf. Ein der AfD zugeschriebener Dualismus von „bewegungs- und parlamentsorientierter“ politischer Strategie mag auch aus diesem parlamentsbezogenen Erfahrungsdefizit resultieren. [ZParl, 50. Jg. (2019), H. 1, S. 59 – 80]

 

Klein, MarkusPhilipp Becker, Lisa Czeczinski, Yvonne Lüdecke, Bastian Schmidt und Frederik Springer: Die Sozialstruktur der deutschen Parteimitgliedschaften. Empirische Befunde der Deutschen Parteimitgliederstudien 1998, 2009 und 2017.

In den Mitgliederverzeichnissen der deutschen Parteien sind außer dem Geschlecht und dem Alter keine weiteren sozialstrukturellen Merkmale der Parteimitglieder zuverlässig erfasst. Eine differenzierte Analyse der gesellschaftlichen Verankerung des deutschen Parteiensystems kann demzufolge nur auf der Grundlage national repräsentativer Befragungen der Mitglieder der wichtigsten deutschen Parteien erfolgen. Eine solche umfassende Parteimitgliederstudie ist in Deutschland in den Jahren 1998, 2009 und 2017 durchgeführt worden. Befragt wurden dabei jeweils die Mitglieder der CDU, der CSU, der SPD, der FDP, der PDS beziehungsweise der Linken sowie von Bündnis90/Die Grünen. Nach einer ausführlichen Beschreibung der Datenerhebung der Deutschen Parteimitgliederstudien werden die wichtigsten Befunde im Hinblick auf die sozialstrukturelle Zusammensetzung der Parteimitgliedschaften präsentiert. Neben einem Vergleich der Parteimitglieder insgesamt mit der allgemeinen Bevölkerung erfolgt außerdem auch ein Vergleich der Mitgliedschaften der verschiedenen Parteien untereinander. [ZParl, 50. Jg. (2019), H. 1, S. 81 – 98]

 

HobuschAlexander: Neutralitätspflicht für (Partei-)Amtsträger? Verfassungsrechtliche Grenzen der Einflussnahme bei Durchführung eines Mitgliedervotums.

Die Parteien sind gemäß Artikel 21 I 3 GG an demokratische Grundsätze gebunden. Demokratische Grundsätze sind dabei Mindestanforderungen an die Ausgestaltung des innerparteilichen Willensbildungsprozesses. Zu diesen Minima zählen unter anderem ein Recht auf innerparteiliche Opposition sowie die Freiheit und Gleichheit der Wahl, darüber hinaus auch ein Recht auf innerparteiliche Chancengleichheit, das das Einzelne Mitglied der Partei entgegenhalten kann. Diese Chancengleichheit sichert den freien Willensbildungsprozess im innerparteilichen Bereich ab, was auch bei basisdemokratischen Verfahren zu beachten ist. Die Chancengleichheit und die Freiheit der Wahl führen auch im innerparteilichen Wettbewerb um Ämter und Meinungen zu einer Zurückhaltungspflicht des Vorstandes, wenn er auf Parteiressourcen zurückgreift. Diese verdichtet sich mit zunehmender Nähe zur Wahl. Jedenfalls Abstimmungsunterlagen und Begleitschreiben müssen sachlich und neutral gestaltet sein, um eine unzulässige Beeinflussung der Mitglieder auszuschließen. Die Wahlunterlagen beim SPD-Mitgliedervotum 2018 entsprachen diesen Anforderungen nicht und verstießen daher gegen demokratische Grundsätze. [ZParl, 50. Jg. (2019), H. 1, S. 99 – 113]

 

Wagner, Aiko: Typwechsel 2017? Vom moderaten zum polarisierten Pluralismus.

Kann das Parteiensystem nach der Bundestagswahl 2017 anhand der Typologie Giovanni Sartoris und der von ihm vorgeschlagenen sieben Kriterien dem Typ des polarisierten Pluralismus zugeordnet werden? Mit dem Einzug der AfD in den Bundestag ist erstens eine Partei vertreten, deren Wählerschaft überdurchschnittlich starke demokratiedysfunktionale Einstellungen aufweist. Zweitens sieht sich durch den Erfolg der AfD und der Linken die Regierung nun einer bilateralen Opposition gegenüber, während die Bundesrepublik, drittens, erneut nicht von einer Flügel-, sondern von einer Zentrumskoalition regiert wird. Viertens sind die Polarisierung und die Intensität des Parteienwettbewerbs gestiegen. Zwar lassen sich, fünftens, (noch) kaum zentrifugale Wettbewerbstendenzen nachweisen und die elektorale Offenheit der Wähler beziehungsweise Verfügbarkeit ihrer Stimmen spricht, sechstens, nicht für eine großflächige ideologische Strukturierung beziehungsweise Segmentierung der Bevölkerung. Siebtens sind durch das (andauernde) Ausschließen von Koalitionsbeteiligungsoptionen von AfD und der Linken die Möglichkeiten eines Policy-Überbietungswettbewerbs einer prinzipiell verantwortungsfreien Opposition gegeben. Damit erfüllt das Parteiensystem der Bundesrepublik 2017 viele Kriterien des polarisierten Pluralismus, bleibt aber ein Mischtyp. Getrieben wird dieser Trend in Richtung eines polarisierten Pluralismus vor allem durch die Entwicklungen auf der rechten Seite des politischen Spektrums. [ZParl, 50. Jg. (2019), H. 1, S. 114 – 129]

 

Holzhauser, Thorsten: Erosion der Abgrenzung? Das Verhältnis der CDU zur Linkspartei in historischer Perspektive.

Lehnte die CDU bislang jede Zusammenarbeit mit der Linkspartei ab und verwies auf deren „Extremismus“, so waren zuletzt Stimmen aus der Partei zu vernehmen, die das Kooperationsverbot infrage stellten und sich für „Pragmatismus“ und „Normalisierung“ aussprachen. Dies sind allerdings keine ganz neuen Debatten. Bereits in den 1990er Jahren diskutierte die CDU über ihre Haltung zur PDS und versuchte sich zeitweise sogar an einer Entspannungs- und Annäherungsstrategie im Umgang mit ihr. Wie heute zeigte sich schon damals ein Ost-West-Konflikt innerhalb der Christdemokratie, der auf strukturelle, strategische und politisch-kulturelle Unterschiede in beiden Teilen Deutschlands verweist: Während die CDU-Führung auf den identitätsstiftenden Anti-Extremismus ihrer Wählerschaft im Westen vertraute, bemühten sich ostdeutsche Christdemokraten um post-sozialistische Wählermilieus, die in der PDS eine ganz normale, demokratische Partei sahen. Diese politisch-kulturelle Differenz ist bis heute nicht aufgelöst und sie könnte gerade in diesem Wahljahr wieder akut werden, nicht nur im Umgang mit der Linkspartei, sondern auch mit der AfD. [ZParl, 50. Jg. (2019), H. 1, S. 130 – 148]

 

Jochem, Sven: Radikal-nationalistische Regierungspolitik. Die norwegische Fortschrittspartei.

Radikal-nationalistische Parteien sind eine Herausforderung für den demokratischen und wohlfahrtsstaatlichen Status quo in Europa. Die Fallstudie zur norwegischen Fortschrittspartei zeigt, dass eine radikal-nationalistische Regierungspartei durchaus erfolgreich in der Lage sein kann, mit ihrer Programmatik den Status quo zu verschieben und andere (bürgerliche) Parteien programmatisch „anzustecken“. Allerdings wird auch deutlich, dass dieses Potenzial radikal-nationalistischen Regierens in Norwegen durch den Minderheitsparlamentarismus und die entscheidende Position der Unterstützungsparteien beschränkt wird. Somit ist die Einschränkung radikal-nationalistischer Regierungsziele kaum einem erfahrungsgesättigten Lernprozess der Fortschrittspartei zuzuschreiben, sondern vielmehr den institutionellen und strategischen Anforderungen des Regierens im norwegischen Minderheitsparlamentarismus. [ZParl, 50. Jg. (2019), H. 1, S. 149 – 166]

 

Abels, Gabriele und Anne Cress: Vom Kampf ums Frauenwahlrecht zur Parité: Politische Repräsentation von Frauen gestern und heute.

Vor 100 Jahren erhielten Frauen in Deutschland das Wahlrecht und damit die formale, staatsbürgerliche Gleichstellung mit Männern. Zunächst wird der Kampf der Frauenstimmrechtsbewegung um das Wahlrecht im historischen sowie im internationalen Kontext beleuchtet. Es handelte sich hierbei um einen ebenso engagierten wie langwierigen Kampf, der demokratiegeschichtlich wie politiktheoretisch bislang unterbewertet wird. Mit Hilfe eines weiter ausdifferenzierten und problematisierten Begriffs der Repräsentation, wie ihn die politikwissenschaftliche Genderforschung nutzt, wird deutlich, dass zwar bestimmte Repräsentationslücken geschlossen wurden, andere aber weiterhin bestehen. Zudem wird gefragt, ob und in welcher Hinsicht die aktuelle Debatte um ein Paritätsgesetz (nach französischem Vorbild) einen Ausweg aus dem demokratischen Dilemma der multidimensionalen Repräsentationsdefizite bietet. [ZParl, 50. Jg. (2019), H. 1, S. 167 – 186]

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