Abstracts 1/2007 deutsch

Wiefelspütz, Dieter: Der konstitutive wehrverfassungsrechtliche Parlamentsbeschluss.
Durch die Neuschöpfung des konstitutiven Parlamentsbeschlusses hat das Bundesverfassungsgericht die parlamentarischen Handlungs- und Legitimationsmöglichkeiten erweitert. Neben dem „schlichten“ und dem „echten“ Parlamentsbeschluss sowie dem Gesetz verfügt der Bundestag nunmehr über den konstitutiven Parlamentsbeschluss als Unterfall des „echten“ Parlamentsbeschlusses. Der konstitutive Parlamentsbeschluss erlaubt eine autonome, wesentlich einfachere und schnellere Beteiligung des Parlaments, als dies durch Gesetz nach Art. 59 Abs. 2 GG möglich wäre. Dies ist beispielsweise wirksam bei Entscheidungen des Bundestags über Einsätze der Bundeswehr im Ausland. [ZParl, 38. Jg., H. 1, S. 3 ff.]

Gabriel, Oscar W. und Kerstin Völkl: Die baden-württembergische Landtagswahl vom 26. März 2006: Schwarzes Land mit bunten Tupfern.
Das Ergebnis der Landtagswahl 2006 in Baden-Württemberg brachte keine größeren Überraschungen mit sich. Die CDU verfehlte nur knapp die absolute Mehrheit, und die SPD musste im Vergleich zu 2001 deutliche Einbußen hinnehmen. Grüne und FDP erzielten gute Ergebnisse. Ein Faktor, der der CDU half, ihren Erfolg zu erzielen, lag in der Ablösung des langjährigen Ministerpräsidenten Erwin Teufeldurch den Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion Günther Oettinger. Dieser Prozess war zwar nicht vollkommen konfliktfrei, wurde aber von großen Teilen der Wählerschaft begrüßt. Der Wahlkampf selbst verlief relativ spannungsarm. Einerseits war dies darauf zurückzuführen, dass CDU und SPD seit dem Herbst auf der Bundesebene gemeinsam regierten, so dass keine Kontroversen über Bundesthemen ausgetragen wurden. Andererseits begann sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, und die ökonomische Stagnation schien zu einem Ende zu kommen. Für den Wahlerfolg der CDU/FDP-Koalition waren in erster Linie die langfristige Verteilung der Parteiidentifikation und die positive Bewertung der Regierungsarbeit maßgeblich. [ZParl, 38. Jg., H. 1, S. 16 ff.]

Gothe, Heiko: Die rheinland-pfälzische Landtagswahl vom 26. März 2006: „König Kurt“ erringt die absolute Mehrheit.
Durch die fehlende Konfrontation der beiden an der Bundesregierung beteiligten Volksparteien fehlten dem Wahlkampf die großen emotionalisierenden Themen; landespolitische Aspekte rückten in den Vordergrund. Dabei konnte die CDU weder auf Parteien- noch auf Personenebene der SPD etwas entgegen setzen. Ministerpräsident Kurt Beck hat sich ein Image des bodenständigen und volksnahen Landesvaters aufgebaut, das seinem CDU-Herausforderer eine Profilierung schwer machte. Zudem war die SPD auf der programmatisch-inhaltlichen Ebene breit aufgestellt. Der Wahlausgang weist in mehrfacher Hinsicht historische Dimensionen auf. Mit Beck an der Spitze erzielte die SPD die absolute Mehrheit der Mandate, während die CDU die deutlichste Wahlniederlage ihrer Geschichte in diesem Land hinnehmen musste. Nach rund 20 Jahren wird die FDP nicht mehr für die Regierungsbildung gebraucht, und die Grünen sind nicht mehr im Landtag vertreten. Gleichzeitig fiel die Wahlbeteiligung auf ein historisches Tief. Die absolute Mehrheit der SPD beruht daher auf der Unterstützung von nur rund einem Viertel der Wahlbevölkerung. [ZParl, 38. Jg., H. 1, S. 34 ff.]

Holtmann, Everhard: Die sachsen-anhaltische Landtagswahl vom 26. März 2006: Magdeburg übernimmt das Berliner Format des „halben Machtwechsels“.
Obwohl vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt die SPD lange Zeit wie der sichere Sieger aussah, lag sie im Endergebnis nur leicht über ihrem desaströsen Resultat von 2002. Wiederum gewann die CDU die meisten Stimmen. Ihr Koalitionspartner FDP verlor die Hälfte seiner Wähler und konnte nicht genügend Stimmen erringen, um die bisherige Koalition fortzusetzen. Die Linkspartei.PDS blieb die zweitstärkste Partei. Die Grünen und die DVU konnten die Fünfprozenthürde nicht überspringen. Warum scheiterte die SPD in Sachsen-Anhalt erneut – obwohl sich die Partei am selben Tag so erfolgreich in der rheinland-pfälzischen Landtagswahl behauten konnte? Bundes- und landespolitische Faktoren wirkten in Sachsen-Anhalt für die Landes-SPD in ungünstiger Weise zusammen. Es gab ein doppeltes Defizit in zentralen Feldern der Parteienkompetenz: Sowohl der Landes- als auch der Bundespartei wurde die Lösung der Probleme auf den Feldern Arbeit, Wirtschaft und Zukunft zu wenig zugetraut, um eine Wechselstimmung zu erzeugen. Sogar das eher gute Ansehen des SPD-Herausforderers im Vergleich zum CDU-Ministerpräsidenten Wolfgang Böhmer konnte diese doppelte Vertrauenslücke nicht schließen. Schließlich formten CDU und SPD eine Große Koalition. [ZParl, 38. Jg., H. 1, S. 51 ff.]

Werz, Nikolaus und Steffen Schoon: Die mecklenburg-vorpommersche Landtagswahl vom 17. September 2006: Ein halber Regierungswechsel und das Ende des Dreiparteiensystems.
Die Wahl zum fünften Landtag in Mecklenburg-Vorpommern war erstmals nach 1990 wieder eine echte Landtagswahl, da sie nicht am selben Tag wie die Bundestagswahl stattfand. Die Chance, landespolitische Themen in den Blickpunkt zu rücken, wurde von den Parteien jedoch nicht genutzt. Die SPD, die 1998 mit der PDS die erste rot-rote Koalition in der Bundesrepublik eingegangen war, und die CDU ließen im Wahlkampf die Koalitionsfrage offen. Auch deshalb fehlte eine Polarisierung. Die Wahlbeteiligung fiel niedrig aus, jedoch nicht so extrem, wie von Beobachtern im Vorfeld vermutet worden war. Insbesondere durch die Mobilisierung gegen die NPD in der Schlussphase des Wahlkampfes konnte sich die SPD, trotz großer Verluste, als stärkste Partei behaupten. Während die Linkspartei.PDS nur minimal zulegte, sank die CDU erstmals unter 30 Prozent. Neben der FDP, der nach 1990 wieder der Einzug in den Landtag gelang, schaffte auch die NPD den Sprung ins Landesparlament. Bündnis 90/Die Grünen scheiterten hingegen erneut. Damit ist das bisherige Dreiparteiensystem aufgebrochen. Aufgrund der knappen Mehrheitsverhältnisse entschied sich Ministerpräsident Harald Ringstorff (SPD) gegen eine Fortsetzung der rot-roten Koalition und bildete mit der CDU die nunmehr vierte Große Koalition in den neuen Bundesländern. [ZParl, 38. Jg., H. 1, S. 67 ff.]

Niedermayer, Oskar und Richard Stöss: Die Berliner Abgeordnetenhauswahl vom 17. September 2006: Ein „Weiter so“ trotz herber Verluste des Koalitionspartners.
Die Regierungsarbeit des rot-roten Senats war in der ersten Legislaturperiode (2001 bis 2006) harmonisch verlaufen, und die SPD hatte zu Wahlkampfbeginn – vor allem auch wegen ihres beliebten Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit – einen deutlichen Vorsprung vor der CDU, die sich in einem desolaten Zustand befand. Trotz großer Anstrengungen mit einem neuen Spitzenkandidaten konnte die CDU im Wahlkampf nicht zur SPD aufschließen und fuhr bei der Wahl das schlechteste Ergebnis seit 1950 ein. Die SPD wurde stärkste Partei, ihr Koalitionspartner, die Linkspartei.PDS, konnte aus vielen Gründen nicht an ihr Ausnahmeergebnis der letzten Wahl anknüpfen und verlor rund die Hälfte ihrer Wähler. Eigentlicher Wahlgewinner waren die Grünen, die als einzige Partei bei gesunkener Wahlbeteiligung absolut Stimmen hinzugewannen. Nach der Wahl entschied sich die SPD dennoch nicht für Rot-Grün, sondern für eine Fortsetzung der bisherigen Koalition. Klaus Wowereit wurde erneut zum Regierenden Bürgermeister gewählt, allerdings erst im zweiten Wahlgang. [ZParl, 38. Jg., H. 1, S. 84 ff.]

Thomas, Sven: Der Weizsäcker-Senat: „Minderheitsregierung“ und „informelle Koalition“ in Berlin 1981 bis 1983.
Von 1981 bis 1983 führte Richard von Weizsäcker (CDU) als Regierender Bürgermeister eine Berliner Minderheitsregierung, die von Teilen der F.D.P.-Fraktion toleriert wurde. Dieses Experiment erwies sich mit Blick auf die 1982 auf der Bundesebene gebildete christlich-liberale Koalition als wegweisend. Es ist bemerkenswert, dass von Weizsäckers Senat stets im Abgeordnetenhaus die erforderlichen parlamentarischen Mehrheiten erhielt. Dieses politische „Kunststück“ war Ergebnis eines pragmatisch vorgetragenen Politikmanagements, das heißt einer „informellen Koalition“ zwischen CDU-Regierung, CDU-Fraktion und einer Gruppe von F.D.P.-Parlamentariern. Informale Praktiken wurden in den formalen Prozess integriert. Das Beispiel zeigt: (1) Erwartungen politischer Stabilität und Handlungsfähigkeit sollten nicht nur mit so genannten Mehrheitsregierungen verbunden werden. (2) Für die Analyse jedweder Koalitionsregierung ist es nützlich, sowohl formale Prozesse als auch informelle Praktiken zu untersuchen. (3) Eine informelle Koalition kann effektiv funktionieren, wenn tolerierende Abgeordnete und ein gemeinsames Verständnis der anstehenden politischen Fragen gegeben sind, formale Institutionen genutzt und spezifische Kommunikationsstrukturen entwickelt werden. [ZParl, 38. Jg., H. 1, S. 101 ff.]

Decker, Frank: Parlamentarische Demokratie versus Volksgesetzgebung. Der Streit um ein neues Wahlrecht in Hamburg.
In der Freien und Hansestadt Hamburg wurde im Jahre 2004 auf dem Weg der Volksinitiative von den Bürgern eine radikale Wahlrechtsreform durchgesetzt, die die Hansestadt gemessen an den personellen Auswahlmöglichkeiten für den Wähler vom letzten auf den ersten Platz aller Landtagswahlsysteme in der Bundesrepublik katapultiert hätte. Dieses Wahlgesetz ist im Oktober 2006 von der mit absoluter Mehrheit regierenden CDU gegen den Willen der Oppositionsparteien an entscheidenden Stellen modifiziert worden, um den Parteien die weitgehende Kontrolle über den Rekrutierungsprozess der Abgeordneten zurückzugeben. Ob das Vorgehen der Regierungspartei zulässig war, ist verfassungsrechtlich strittig. Verfassungspolitisch anstößig bleibt es aus zwei Gründen: Zum einen führt die parlamentarische Aushebelung eines volksbeschlossenen Gesetzes zur faktischen Entwertung der Direktdemokratie. Zum anderen ist es in der Bundesrepublik Brauch, dass Wahlrechtsreformen tunlichst im Konsens aller demokratischen Parteien vorgenommen werden. Das Verhalten der CDU wirft allerdings auch Fragen nach der prinzipiellen Sinnhaftigkeit der Ausgestaltung der Direktdemokratie in den Landesverfassungen auf, die sich ausnahmslos auf die vermeintlich fortschrittlichste Variante der Volksgesetzgebung verlegt haben. Solange sich dies nicht ändert, dürften die Bestrebungen, plebiszitäre Elemente auch ins Grundgesetz einzuführen, chancenlos bleiben. [ZParl, 38. Jg., H. 1, S. 118 ff.]

Kösters, Jens: Direkte Demokratie im Rathaus: Wie bewerten die Kommunalverwaltungen in Nordrhein-Westfalen die Praxis?
Im Gefüge der kommunalen Selbstverwaltung und deren tatsächlicher politisch-rechtlicher Abwicklung gewinnen die Rechtsinstitute Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zunehmend an gesellschaftlicher Akzeptanz. Statistische Auswertungen belegen, dass direkte Demokratie auf kommunaler Ebene in verstärktem Maße in Anspruch genommen wird. Im wissenschaftlichen Diskurs kaum Beachtung finden bislang Fragestellungen, welche die Positionen der verantwortlichen Akteure in Politik und Verwaltung evaluieren. Gerade hier besteht jedoch Forschungsbedarf, zumal die Kommunalverwaltungen ganz unmittelbar mit plebiszitären Elementen konfrontiert werden. Eine Analyse der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung und der Positionen der kommunalen Führungskräfte (erhoben mittels einer Umfrage unter allen Kommunalverwaltungen dieses Landes) bezüglich der darin enthaltenen plebiszitären Elemente verdeutlicht, dass (1) die Instrumente insgesamt mehrheitlich begrüßt und unterstützt werden und dass (2) einige noch nicht institutionalisierte Elemente wie die aufschiebende Wirkung eines Referendums größtenteils keine Zustimmung finden. Insgesamt sind die Verwaltungen zufrieden mit den neuen Regeln der Gemeindeordnung. Unter ihnen wächst die Toleranz gegenüber direktdemokratischen Optionen. [ZParl, 38. Jg., H. 1, S. 134 ff.]

Jucknat, Kim: Köpfe statt Themen? Köpfe und Themen! Die Personalisierung der Wahlkampfberichterstattung in Deutschland und in den USA.
Im Zuge der Diskussion über eine Amerikanisierung von Wahlkämpfen wird eine Annäherung des deutschen Kampagnenstils an den US-amerikanischen unterstellt. Hochgradige Personalisierung und Dethematisierung gelten dabei als zentrale Merkmale dieser Konvergenzen und werden auch für die Wahlkampfberichterstattung der Printmedien attestiert. Einer Annäherung der deutschen Wahlkampfberichterstattung an die amerikanische im Hinblick auf Personalisierungstendenzen ist jedoch aufgrund der unterschiedlichen institutionellen Rahmenbedingungen Grenzen gesetzt. Vielmehr zeigen die Ergebnisse quantitativer Inhaltsanalyse, dass der Fokus in der deutschen Wahlkampfberichterstattung auf andere politische Akteure gelegt wird. Dabei tauchen in der Berichterstattung beider Länder politische Akteure in Verbindung mit politischen Sachthemen auf. Von einer Dethematisierung der deutschen und amerikanischen Wahlkampfberichterstattung in den Printmedien kann nicht gesprochen werden. [ZParl, 38. Jg., H. 1, S. 147 ff.]

 

Kraushaar, WolfgangAgnoli, die APO und der konstitutive Illiberalismus seiner Parlamentarismuskritik.
Die Außerparlamentarische Opposition (APO) der sechziger Jahre war durch eine grundlegende Ambiguität zwischen Außer- und Antiparlamentarismus bestimmt. Die Nichtanerkennung des staatlichen Gewaltmonopols durch einige ihrer Strömungen war eine logische Folge dieser Einstellung. In dieser Zeit erschien mit Johannes Agnolis Traktat über „Die Transformation der Demokratie“ eine Radikalkritik des Verfassungsstaates, die zugleich als theoretische Begründung außerparlamentarischer Opposition insgesamt verstanden und deshalb als deren „Bibel“ bezeichnet wurde.Agnolis Kerngedanke bestand darin, dass sich im modernen parlamentarischen System ein tiefgreifender Strukturwandel, eine so genannte Involution, vollziehe: Die demokratischen Parteien, Verfassung und Staat entwickelten sich in autoritär orientierte vor- oder antiparlamentarische Formen zurück. Dieses Modell der Parlamentarismuskritik, dem eine konstitutive Illiberalität und ein Anti-Pluralismus inhärent sind, stammte in ihrem Kern aus der präfaschistischen Liberalismuskritik Italiens; sie war von dem Elitetheoretiker Vilfredo Pareto verfasst worden, der bereits 1920 von einer „trasformazione della democrazia“ geschrieben hatte. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass der 2003 verstorbene Agnoliursprünglich selbst ein Mussolini-Anhänger gewesen war. [ZParl, 38. Jg., H. 1, S. 160 ff.]

 

Saalfeld, Thomas: Koalitionsstabilität in 15 europäischen Demokratien von 1945 bis 1999: Transaktionskosten und Koalitionsmanagement.
Auf der Grundlage eines neuen vergleichenden Datensatzes zum Regieren in 15 parlamentarischen und semipräsidentiellen Regierungssystemen Europas (1945 bis 1999) wird der bisher in internationalen quantitativen Untersuchungen vernachlässigte Einfluss von Institutionen des Koalitionsmanagements (zum Beispiel die Existenz und Art von Koalitionsabkommen und -ausschüssen) auf die Stabilität von Koalitionen untersucht. Das Hauptinteresse liegt im Intervall zwischen Kabinettsbildung und ihrem Ende. Ausgehend von einem transaktionskostentheoretischen Bezugsrahmen und Ereignisanalysen wird der Zusammenhang zwischen solchen Institutionen und der zeitlichen Dynamik von Koalitionszerfällen geschätzt, wobei bisher in der Literatur nicht berichtete zeitabhängige Zusammenhänge beobachtbar sind. Darüber hinaus werden die Effekte transaktionskostentheoretisch relevanter Verfassungsnormen auf das Risiko vorzeitigen Koalitionszerfalls geschätzt. In multivariaten Analysen wird gezeigt, dass (1) positiver Parlamentarismus und das Regierungsprivileg des letzten Änderungsantrags in der Gesetzgebung die vorzeitige Scheiternswahrscheinlichkeit von Koalitionen reduzieren, und (2) ein unilaterales Parlamentsauflösungsrecht des Regierungschefs das Risiko vorzeitiger Koalitionszerfälle ebenso erhöht wie die Geltung des Einstimmigkeitsprinzips bei Abstimmungen im Kabinett. [ZParl, 38. Jg., H. 1, S. 180 ff.]

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