Probst, Lothar: Die Bürgerschaftswahl in Bremen vom 26. Mai 2019: CDU gewinnt, aber Rot-Grün-Rot regiert.
Die Bürgerschaftswahl 2019 in Bremen stand im Zeichen eines Kopf-an-Kopf-Rennens zwischen SPD und CDU und endete bei einer deutlich gestiegenen Wahlbeteiligung mit einem historischen Ergebnis. Der Bremer CDU gelang es zum ersten Mal in der Nachkriegsgeschichte, stärkste Partei vor der SPD zu werden. Die Grünen erreichten ihr zweitbestes Ergebnis bei einer Bürgerschaftswahl. Von ihnen hing die Entscheidung für eine Jamaika- oder Linkskoalition ab. Während die pragmatische Linke mit 11,3 Prozent ihr bestes je in Bremen erreichtes Ergebnis erzielen konnte, war der Ausgang der Wahl für FDP und AfD, die beide ca. sechs Prozent erreichten, eher enttäuschend. Nach einer Phase intensiver Sondierungsgespräche zwischen CDU, Grünen und FDP sowie SPD, Grünen und Linke entschied sich die Basis der Grünen für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen mit den Sozialdemokraten und der Linkspartei. Kurz vor dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen erklärte der bisherige Präsident des Senats, Carsten Sieling, dass er nicht mehr für eine weitere Legislaturperiode zur Verfügung stehe. An seine Stelle trat der frühere Landesvorsitzende der Bremer SPD, Andreas Bovenschulte, der bei der konstituierenden Sitzung der SPD-Fraktion nach der Wahl bereits zum neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt worden war. [ZParl, 51. Jg. (2020), H. 2, S. 263 – 284]
Niedermayer, Oskar: Die brandenburgische Landtagswahl vom 1. September 2019: Die SPD schlägt die AfD auf den letzten Metern.
Die Kampagne zur brandenburgischen Landtagswahl wurde, nach einem eher spannungsarmen Beginn, in der heißen Phase vom Kampf zwischen SPD und AfD um Platz eins dominiert. Dies trug wesentlich zur Steigerung der Wahlbeteiligung auf 61,3 Prozent bei. Die SPD gewann die Wahl mit 26,2 Prozent. Sie musste allerdings deutliche Verluste hinnehmen, weil Dietmar Woidke in geringerem Maße als 2014 als Zugpferd fungierte und der Partei in allen relevanten Politikbereichen deutlich weniger Kompetenzen zugemessen wurden. Die CDU konnte hiervon nicht profitieren, stürzte deutlich ab und kam mit 15,6 Prozent auf Platz drei. Die AfD, die sowohl ideologische Überzeugungswähler als auch – in höherem Maße – ökonomisch, kulturell oder sozio-politisch deprivierte Protestwähler anzog, schob sich mit 23,5 Prozent auf Platz zwei vor. Die Grünen landeten mit 10,8 Prozent knapp vor der Linkspartei mit 10,7 Prozent. Die BVB/Freie Wähler schafften mit exakt 5,0 Prozent den Einzug in den Landtag, während die FDP die parlamentarische Repräsentation erneut verfehlte. Die Koalitionssondierungen wurden zunächst von einem CDU-internen Aufstand überschattet, führten letztlich aber zur Bildung einer Koalition aus SPD, CDU und Grünen. [ZParl, 51. Jg. (2020), H. 2, S. 285 – 303]
Jesse, Eckhard: Die sächsische Landtagswahl vom 1. September 2019: Rechtsverschiebung im Parlament, Linksverschiebung in der Regierung.
Dem Ausgang der siebten Landtagswahlen im sächsischen Freistaat 30 Jahre nach der friedlichen Revolution, die von Sachsen ihren Ausgang nahm, wurde wegen der zu erwartenden beträchtlichen Stimmengewinne der AfD – sie war sowohl bei der Bundestagswahl 2017 als auch bei der Europawahl stärkste Kraft geworden – mit großer Spannung entgegengefiebert. Die CDU musste zwar beträchtliche Verluste hinnehmen, blieb aber nicht zuletzt wegen des hohen Ansehens ihres Ministerpräsidenten Michael Kretschmer klar stärkste Partei. Die Wahl war eine der Superlative: Das Ergebnis der SPD ist ihr bundesweit schlechtestes nach dem Zweiten Weltkrieg. Erzielten die Grünen ihr bestes Resultat im Land, so gilt für Die Linke beinahe das Gegenteil. Die AfD hat bei den Zugewinnen wie beim Stimmenanteil nirgendwo so gut abgeschnitten. Das Regierungsbündnis spiegelt nicht das Wahlergebnis wider: Die im Parlament geschwächten linken Parteien wurden in der Regierung gestärkt. Der CDU war eine Minderheitsregierung zu riskant. [ZParl, 51. Jg. (2020), H. 2, S. 304 – 325]
Oppelland, Torsten: Die thüringische Landtagswahl vom 27. Oktober 2019: Das nächste Experiment – eine rot-rot-grüne Minderheitsregierung mit Verfallsdatum.
Die Thüringer Landtagswahl vom 27. Oktober 2019 brachte nach einem polarisierten, aber thematisch wenig akzentuierten Wahlkampf keine klaren Mehrheiten hervor. Die großen Gewinner waren die Die Linke und die AfD, während die Parteien der rechten und linken Mitte zum Teil dramatische Stimmenverluste erlitten; lediglich die FDP gewann einige Prozentpunkte, was zum Einzug in den Landtag knapp reichte. Da weder die bisherige rot-rot-grüne Regierungskoalition noch CDU und FDP im Landtag eine Mehrheit hatten und blockübergreifende Koalitionen oder Tolerierungsabkommen nicht erreicht wurden, kam es am 5. Februar 2020 im dritten Wahlgang zur Wahl des FDP-Fraktionsvorsitzenden Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten mit den Stimmen von FDP, CDU und AfD; letztere gab ihrem eigenen Kandidaten keine einzige Stimme mehr. Kemmerich wurde aufgrund der öffentlichen Proteste bereits am nächsten Tag vom FDP-Bundesvorsitzenden Lindner genötigt, wieder zurückzutreten. Erst in dem folgenden einmonatigen Interregnum gelang es, einen „Stabilitätsmechanismus“ zwischen CDU und Rot-Rot-Grün zu vereinbaren, der die Wiederwahl von Bodo Ramelow zum Ministerpräsidenten einer Minderheitsregierung ermöglichte, die nur für gut ein Jahr regieren soll. [ZParl, 51. Jg. (2020), H. 2, S. 325 – 348]
Träger, Hendrik, Jan Pollex und Marc S. Jacob: Amtsinhaber-Effekte in „unsicheren“ Wahlkreisen – eine Analyse anhand der Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen (1990 bis 2019).
Die ostdeutschen Landtagswahlen 2019 führten nicht nur zu deutlichen Verschiebungen bei den Zweitstimmen, sondern auch zu erheblichen Veränderungen bei den Direktmandaten. Vor diesem Hintergrund analysiert der Beitrag alle Landtagswahlkreise in Brandenburg, Sachsen und Thüringen seit 1990 und kommt zu interessanten Befunden: Das Gros der Wahlkreise kann mittlerweile nicht mehr als „sicher“ gelten; entsprechende Konzepte verlieren also an Erklärungskraft. Deshalb geht die Analyse auch auf die Kandidaten ein: Während Amtsinhaber sogar in „unsicheren“ Wahlkreisen häufig wiedergewählt werden, können auch in vermeintlich „sicheren“ Regionen die Direktmandate an andere Parteien verlorengehen, wenn neue Bewerberinnen und Bewerber antreten. Es lassen sich also deutliche Amtsinhaber-Effekte beobachten. [ZParl, 51. Jg. (2020), H. 2, S. 349 – 366]
Klausch, Martin: Die Entwicklung des Gesetzentwurfs zur Landkreisneugliederung in Brandenburg: Responsivität im Detail – Differenzen bei Grundsatzfragen.
Der Beitrag gibt detaillierte Einblicke in das vorparlamentarische Stadium des Gesetzgebungsprozesses zur Landkreisneugliederung in Brandenburg. Bei der Weiterentwicklung von Einzelaspekten des Regelungsentwurfs nahm die Landesregierung zahlreiche Forderungen der kommunalen Gebietskörperschaften und kommunalen Spitzenverbände auf. Wichtige Faktoren für erfolgreiche Einflussnahme waren dabei die aggregierte Qualität und Menge der bereitgestellten Informationen sowie die Bevölkerungsunterstützung der Stellungnehmenden, die jeweils eine gemeinsame Position vertraten. Bei grundsätzlicheren Fragen bezog die Landesregierung allerdings andere Positionen, als sie die kommunale Ebene und die Oppositionsfraktionen äußerten. Die Beanstandung etwa, dass eine Territorialreform nur auf Basis einer umfassenden Aufgabenübertragung zu rechtfertigen sei, blieb ein Hauptkritikpunkt vonseiten der kommunalen Ebene. Somit konnte die Regierung trotz hoher Responsivität bei Detailforderungen kein Reformbündnis schmieden. Das hatte zur Folge, dass die Kreisgebietsreform am gemeinsamen Widerstand der Fundamentalopposition und potenzieller Bündnispartner, die eine Reformnotwendigkeit grundsätzlich anerkannten, scheiterte. [ZParl, 51. Jg. (2020), H. 2, S. 367 – 384]
Pautsch, Arne und Daniel Zimmermann: „Partizipative Gesetzgebung“ – Möglichkeiten und Grenzen der Legitimationsverstärkung durch Bürgerbeteiligung.
Auf der Landesebene werden derzeit partizipative Instrumente erprobt, um Meinungen und Anliegen der Bürger bei der Ausarbeitung von Gesetzesvorschlägen einzuholen. Mit solchen Verfahren soll ein besserer Output erzielt werden, der in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz findet. Solche Verfahren werden als „partizipative Gesetzgebung“ bezeichnet, was Erwartungen weckt, dass die Demokratie dadurch vitalisiert werden könnte. Allerdings scheint dies auf den ersten Blick irreführend, da es sich verfassungsrechtlich um ein reines Konsultationsverfahren handelt, das die repräsentative Demokratie weder ersetzen noch ergänzen kann. Es kann deshalb allenfalls eine legitimationsverstärkende Wirkung entfalten. Allerdings ist auch aus politologischer Sicht die Input-, Throughput- und Output-Legitimation der „partizipativen Gesetzgebung“ nur eingeschränkt gegeben. Eine Legitimationsverstärkung könnte nur dann erreicht werden, wenn auf einer durch die Legislative zu verabschiedenden Gesetzesgrundlage transparente Regeln für den Einsatz und die Bindungswirkung geschaffen werden, die auch Kontrollrechte des Parlaments beinhalten. Ansonsten droht eine Machtverschiebung von der Legislative zur Exekutive. [ZParl, 51. Jg. (2020), H. 2, S. 385 – 407]
Schmidt, Christopher: Gemeindeversammlungen in der Bundesrepublik Deutschland: Auslaufmodell oder Wiederbelebung?
Der Beitrag stellt kurz die Geschichte der Gemeindeversammlungen in Deutschland dar und geht dabei u.a. auf die Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung von 1962/63 ein. Gegenwärtig bestehen Gemeindeversammlungen noch in Schleswig-Holstein. Die dortige Praxis ist Schwerpunkt des Beitrags. Dazu wurde eine Befragung der Bürgermeister von 44 Kleingemeinden mit bis zu 100 Einwohnern durchgeführt. In 27 dieser Gemeinden bestand eine Gemeindeversammlung, in 17 wurde eine Gemeindevertretung gewählt. Gefragt wurde u.a. nach der Präferenz der Bürgermeister (Gemeindeversammlung bzw. -vertretung), der Beteiligung der Bürger und nach den Gemeindefinanzen. Dabei zeigte sich eine deutliche Mehrheit der Bürgermeister mit der jeweils vorhandenen Organisationsform zufrieden. Die Beteiligung an der Gemeindeversammlung lag bei durchschnittlich 47 Prozent der Wahlberechtigten, der Frauenanteil unter den Teilnehmern bei 41 Prozent. Von den 27 Gemeinden mit Gemeindeversammlung waren 24 schuldenfrei. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, ob Formen der Versammlungsdemokratie angesichts des gestiegenen Partizipationsbedürfnisses in den Ortschaften eingeführt werden können. [ZParl, 51. Jg. (2020), H. 2, S. 408 – 418]
Kuhn, David: Die Effektivität parlamentarischer Opposition. Überlegungen de lege lata et ferenda unter besonderer Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 2016.
Obwohl das Recht auf Bildung und Ausübung parlamentarischer Opposition seit jeher als wesentlicher Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anerkannt ist, besteht innerhalb der Rechtswissenschaft weithin Uneinigkeit über den spezifischen Status der oppositionellen Akteure im Deutschen Bundestag. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 2016 hat insoweit für wenig Klarheit gesorgt. Zwar erkennt das Gericht richtigerweise den Grundsatz effektiver Opposition an, jedoch bleiben namentlich mit Blick auf die verfassungsrechtliche Herleitung einerseits sowie auf die praktischen Konsequenzen des Grundsatzes andererseits viele Fragen offen. Die vorliegende Abhandlung versucht sich an einer Antwort auf diese Fragen. Sie plädiert abschließend für eine oppositionssensible Ausgestaltung der beiden Instrumentarien parlamentarischer Untersuchungsausschuss und abstrakte Normenkontrolle, um die Effektivität parlamentarischer Opposition auch de lege ferenda sicherzustellen. [ZParl, 51. Jg. (2020), H. 2, S. 449 – 468]