Abstracts 4/2011 deutsch

Tremmel, Jörg: Von der ,sozialen Gerechtigkeit‘ zur ,Generationengerechtigkeit‘? Eine Analyse der Bundestagsdokumente 2005 und 2009.

Es ist anzunehmen, dass der Interessenkonflikt zwischen Generationen wegen der bisher unbewältigten ökologischen und demografischen Herausforderungen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Entsprechend müsste dann ‚Generationengerechtigkeit’ als Gerechtigkeitskategorie immer häufiger thematisiert werden. Um diese Hypothese zu testen, wird der parlamentarische Diskurs analysiert, da Parlamentsdebatten gesellschaftliche Werte(-verschiebungen) widerspiegeln. Der Bezug auf ‚Generationengerechtigkeit’ (und verwandte Begriffe)  ist in Bundestagsdokumenten inklusive Plenarprotokollen im Vorfeld der Bundestagwahl 2009 deutlich häufiger zu finden als im Vorfeld der Bundestagswahl 2005. Entgegen der Erwartungen ging die Verwendung von ‚sozialer Gerechtigkeit’ (und verwandten Begriffen) aber nicht zurück. Je weiter links eine Partei im politischen Spektrum steht, desto häufiger thematisiert sie ‚Soziale Gerechtigkeit‘; bei der ‚Generationengerechtigkeit‘ ist die Zuordnung zum Rechts-Links-Schema weniger eindeutig. [ZParl, 42. Jg., H. 4, S. 691 – 707]

 

Horst, Patrick: Das neue Hamburger Wahlrecht auf dem Prüfstand: kontraproduktiv, aber schwer reformierbar.

2011 wurde die Hamburger Bürgerschaft als erstes deutsches Landesparlament nach einem Mehrstimmenwahlrecht gewählt, das die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens einräumte. Vom Bürgerverein „Mehr Demokratie“ in einem langen Kampf über die Volksgesetzgebung durchgesetzt, wurden an das neue Wahlrecht hohe Erwartungen hinsichtlich einer „verbesserten“ Repräsentation und einer gesteigerten politischen Partizipationslust geknüpft. Die Bilanz fiel ernüchternd aus: Allein hinsichtlich der deskriptiven Repräsentation von Frauen, jüngeren Abgeordneten und solchen mit Migrationshintergrund zeigten sich positive Effekte. Die kontraproduktiven Wirkungen des neuen Wahlrechts aber überwogen: Die Arbeitsfähigkeit des Parlaments und der Fraktionen wurde erschwert. Die Wahlkämpfe personalisierten und entpolitisierten sich weiter. Für die Äußerung von Koalitionspräferenzen eignet sich das Mehrstimmenwahlrecht nicht. Die Wähler wurden mit dem viel zu komplizierten Wahlrecht unnötig überfordert. Die Wahlbeteiligung sank, während die Zahl der ungültigen Stimmen zunahm. Eine neuerliche Reform des Wahlrechts ist unabweisbar. Der Verfasser schlägt, weil eine große Reform politisch nicht durchsetzbar erscheint, eine kleine und eine mittelgroße Reformvariante vor. [ZParl, 42. Jg., H. 4, S. 707 – 724]

 

Horst, Patrick: Die Wahl zur Hamburger Bürgerschaft vom 20. Februar 2011: Ehemalige „Hamburg-Partei“ erobert absolute Mehrheit zurück.

Nach dem Bruch der schwarz-grünen Koalition durch die GAL standen die Zeichen bei den vorgezogenen Neuwahlen auf einen Regierungswechsel: Die SPD und ihr Bürgermeisterkandidat Olaf Scholz lagen bei allen relevanten Kompetenz- und Persönlichkeitswerten so weit vor der CDU und Bürgermeister Christoph Ahlhaus, dass Scholz sich im Wahlkampf auf das Generalthema eines „vernünftigen Regierens“ beschränken konnte. Die spannende Frage des Wahlkampfs war, ob die SPD einen Koalitionspartner benötigen würde. Weil es Scholz gelang, eine breite Koalition mit der Hamburger Hafenwirtschaft, den Gewerkschaften und den führenden Hamburger Medienunternehmen zu schließen, reichte es am Ende knapp zur absoluten Mehrheit in der Bürgerschaft. Die Grünen konnten den Hamburgern nach dem Scheitern ihrer Vorzeigeprojekte (Schulreform, Straßenbahn) nicht erklären, warum sie erneut in der Regierung vertreten sein sollten. Sie wurden zusammen mit ihrem ehemaligen Koalitionspartner, der FDP und der Linkspartei auf die Oppositionsbänke geschickt. Der neue Senat tritt an, Hamburg wieder gut zu regieren, will sich dabei auf das Machbare beschränken, verzichtet aber nicht auf teure Wahlversprechen wie die Abschaffung der Kita- und Studiengebühren. [ZParl, 42. Jg., H. 4, S. 724 – 744]

 

Holtmann, Everhard und Kerstin Völkl: Die sachsen-anhaltische Landtagswahl vom 20. März 2011: Modifiziertes „Weiter so“ statt Wechsel.

Im Ergebnis der Landtagswahl vom 20. März 2011 standen die Zeichen mehr auf Kontinuität denn auf Wechsel: Das Stärkeverhältnis zwischen den drei größeren Parteien, CDU, Linkspartei und SPD, blieb relational im Großen und Ganzen gewahrt. Die nach zügigen Verhandlungen vereinbarte Fortsetzung der schwarz-roten Regierungskoalition spiegelt die Präferenz des überwiegenden Teils der Bevölkerung des Landes wider, die keine Wechselstimmung hegte. Mehr Bewegung wurde bei den kleinen Parteien sichtbar: Die FDP verpasste den Wiedereinzug in den Landtag. Die Grünen zogen erstmals seit 1994 wieder in das Landesparlament ein. Die NPD scheiterte knapp an der Fünfprozenthürde, wozu auch die höhere Wahlbeteiligung beitrug. Obwohl die Zahl derer, die sich nach eigener Aussage bei ihrer Wahlentscheidung hauptsächlich von landespolitischen Aspekten leiten ließen, höher war als 2006, hat auch die bundespolitische Stimmungslage das Wahlergebnis mit beeinflusst. [ZParl, 42. Jg., H. 4, S. 745 – 764]

 

Gothe, Heiko: Die rheinland-pfälzische Landtagswahl vom 27. März 2011: Dosierter Machtwechsel in Mainz.

Die 15. Legislaturperiode und der Wahlkampf waren von einer Reihe von Affären und Skandalen geprägt, von denen SPD und CDU belastet waren. Als Folge des Atomunglücks im japanischen Fukushima zwei Wochen vor dem Wahlgang und der nachfolgenden Atom-Debatte in Deutschland prägte das Atom-Thema auch im atommeilerfreien Rheinland-Pfalz die Agenda sehr stark. Darüber hinaus war der Wunsch nach einem dosierten Regierungswechsel in Mainz sehr groß. Von beiden Faktoren profitierten die Grünen, die ihren Wähleranteil verdreifachten und ein Rekordergebnis erzielten. Zwar war eine Mehrheit zufrieden mit der Regierungsarbeit der SPD, doch die Affären und Skandale der Landesregierung wurden auch Ministerpräsident Kurt Beck angekreidet, so dass der alleinregierende „König Kurt“ einen Rekordverlust hinnehmen musste. Resultat ist die erste rot-grüne Koalition zwischen Rhein und Mosel. Die CDU feierte sich, obwohl sie nur ihr zweitschlechtestes Ergebnis erzielte. Spitzenkandidatin Julia Klöckner hatte die Konflikte innerhalb der CDU beigelegt sowie sich selbst als hoffnungsvolle Personalalternative zu Beck präsentiert und damit zwei wichtige Gründe für früheres Scheitern ihrer Partei beseitigt. Sie muss sich in den nächsten fünf Jahren als Oppositionsführerin inhaltlich profilieren. Die FDP hatte unter massiven Profilverlusten, dem schlechten Ansehen der Bundes-FDP und der als unglaubwürdig wahrgenommenen Atom-Kehrtwende der schwarz-gelben Bundesregierung zu leiden und ist nach 24 Jahren nicht mehr im Landtag vertreten. [ZParl, 42. Jg., H. 4, S. 764 – 783]

 

Gabriel, Oscar W. und Bernhard Kornelius: Die baden-württembergische Landtagswahl vom 27. März 2011: Zäsur und Zeitenwende?

Am Ende eines der am stärksten polarisierenden Wahlkampfe in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg waren am Abend des 27. März 2011 die Weichen für die Bildung einer grün-roten Landesregierung unter der Führung des von den Grünen gestellten Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann gestellt. Die seit 58 Jahren im Land ununterbrochen regierende CDU blieb bei deutlichen Stimmenverlusten zwar die mit Abstand stärkste Partei. Wegen der anhaltenden Schwäche ihres bisherigen Koalitionspartners FDP wurde die CDU dennoch auf die Oppositionsbänke verwiesen. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wurden die Grünen in einem deutschen Flächenstaat zur zweitstärksten Partei im Landtag und verwiesen die SPD, die gegenüber ihrem schlechten Wahlergebnis aus dem Jahr 2006 nochmals verlor, auf den dritten Platz. Das Wahlergebnis war die Folge einer absolut ungewöhnlichen Einstellungskonstellation. Neben einem weit verbreiteten Wunsch nach einem Regierungswechsel war die CDU mit einem außerordentlich unpopulären Spitzenkandidaten in den Wahlkampf gezogen, und sie war mit einer für Baden-Württemberg atypischen politischen Agenda konfrontiert. Beim wichtigsten Wahlkampthema, dem Ausstieg aus der Kernenergie, stand die Mehrheit der Wähler der Position der Grünen nahe und beim Thema Stuttgart 21 konnten  CDU und Grüne einen fast gleich großen Teil der Wähler hinter sich sammeln. Die traditionell für die CDU vorteilhaften wirtschaftlichen Themen spielten im Wahlkampf keine Rolle. [ZParl, 42. Jg., H. 4, S. 784 – 804]

 

Probst, Lothar: Die Bürgerschaftswahl in Bremen vom 22. Mai 2011: Triumph für Rot-Grün, „Abwahl“ der Opposition.

Angesichts einer heillos zerstrittenen Opposition konnten die Koalitionsparteien SPD und Grüne bei der Bürgerschaftswahl einen triumphalen Erfolg erzielen. Während die Oppositionsparteien CDU, FDP und Die Linke zusammen 11,6 Prozentpunkte einbüßten, konnten beide Regierungsparteien zulegen und eine Zweidrittelmehrheit der Sitze gewinnen. Das gelang keiner anderen Regierungskoalition im Superwahljahr 2011. Bündnis 90/Die Grünen verwiesen außerdem mit 22,5 Prozent die CDU (20,5 Prozent) zum ersten Mal bei einer Landtagswahl auf den dritten Platz. Die FDP verpasste die Fünfprozenthürde und wurde nicht wieder in die Bürgerschaft gewählt. Der Erfolg der Koalitionsparteien verdankte sich nicht nur dem schlechten Zustand der Opposition, sondern – trotz erheblicher finanzieller und sozialer Probleme Bremens – auch einer positiven Bewertung ihrer Arbeit in der vorherigen Legislaturperiode und guten Problemlösungsbewertungen in den meisten Politikfeldern. Für die SPD punktete vor allem der Spitzenkandidat Jens Böhrnsen mit hohen Kompetenz- und Sympathiewerten. Das gute Abschneiden der Grünen verdankte sich unter anderem ihrem ökologischen Profil und der Nachwirkung der Atomka­tastrophe in Japan. Die Verschiebung der Kräfteverhältnisse im neuen Senat zugunsten der Grünen drückt sich darin aus, dass sie jetzt drei statt wie bisher zwei Senatoren stellen. [ZParl, 42. Jg., H. 4, S. 804 – 834]

 

Reiser, Marion, Claudia Hülsken, Bertram Schwarz und Jens Borchert: Das Reden der Neulinge und andere Sünden. Parlamentarische Sozialisation und Parlamentskultur in zwei deutschen Landtagen.

Hier wird untersucht, was passiert, wenn neu gewählte Abgeordnete auf eine bereits etablierte Parlamentskultur treffen und greift die vernachlässigte Forschungsfrage nach Verlauf und Auswirkungen des Sozialisationsprozesses bei Parlamentsneulingen wird für die beiden Landtage von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg mittels einer qualitativen Panel-Studie auf. Die Interviews zeigen, dass die neuen Abgeordneten die parlamentarische Bühne mit klaren persönlichen Zielen, aber unklaren Erwartungen hinsichtlich der parlamentarischen Abläufe betreten. Durch die Anpassung an etablierte Rituale und Spielregeln wird die Lücke zwischen eigenen Vorstellungen und institutionellen Normen geschlossen. Dabei werden die Handlungsnormen und informellen Spielregeln als Ausdruck der Parlamentskultur vor allem durch die traditionellen fraktions- und parteiinternen Sozialisationsagenten vermittelt. [ZParl, 42. Jg., H. 4, S. 820 – 834]

 

Westle, Bettina: Politisches Wissen in Deutschland. Ein Vergleich von Bürgern mit türkischem Migrationshintergrund und einheimischen Deutschen.

Auf der Grundlage einer Telefonbefragung 2008/2009 zeigte sich über verschiedene Themenbereiche hinweg eine große Spannbreite politischer Faktenkenntnisse der Bevölkerung. Dabei bestehen zwischen einheimischen Deutschen in West und Ost keine signifikanten Unterschiede, jedoch ein geringeres Wissensniveau von Befragten mit türkischem Migrationshintergrund, insbesondere solchen, die nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen. In allen Bevölkerungsgruppierungen erweisen sich subjektive Betroffenheit und Identifikation sowie Schulbildung und Mediennutzung als besonders wichtige Faktoren für den Wissensbestand. Politisches Wissen wiederum stellt sich – auch bei Kontrolle der Schulbildung und des politischen Interesses als eigenständig relevante Größe für politische Urteilsbildung und für politische Partizipation dar. Daher sollte dieses bislang in Deutschland stark vernachlässigte Forschungsfeld künftig stärkere Aufmerksamkeit erfahren. [ZParl, 42. Jg., H. 4, S. 835 – 850]

 

Schmitz, Constanze und Andreas M. Wüst: Was bewegt Politiker mit Migrationshintergrund? Befunde aus deutschen Großstädten.

Was bewegt Parlamentarier mit Migrationshintergrund in deutschen Stadtparlamenten? Die Grundlage der Analysen bilden 24 Leitfadeninterviews zu individuellen Hintergründen, partei- und fraktionsspezifischen Erfahrungen. Es zeigt sich, dass vor allem nach Parteilager Unterschiede auszumachen sind. So spielt die Eigenmotivation zur politischen Arbeit bei den Parlamentariern linksorientierter Parteien eine größere Rolle als bei denjenigen bürgerlicher Parteien. Dass der ethnische Hintergrund ein sehr wichtiges Kriterium für die Nominierung spielt, wird über Parteigrenzen hinweg bestätigt. Religion spielt im politischen Alltag nach Angaben der Abgeordneten auf der politischen Linken dagegen keine Rolle. Die Abgeordneten bürgerlicher Parteien messen der Religion allerdings auch politische Bedeutung zu. Und während Spannungen mit Partei oder Fraktion im bürgerlichen Lager eher an persönlichen oder kulturellen Unterschieden festgemacht werden, sind es in den linksorientierten Parteien eher ideologische Differenzen, die Probleme bereiten. Obwohl Parteien häufig erwarten, dass sich Politiker mit Migrationshintergrund um Migrationsfragen kümmern, fühlen sich die Politiker nicht grundsätzlich diskriminiert. [ZParl, 42. Jg., H. 4, S. 850 – 862]

 

Rütters, Peter: Worüber wir reden, wenn wir über den Bundespräsidenten reden. Oder: … auf dem Weg zur Präsidentialisierung des Regierungssystems?

Die zweimalige Verweigerung des Bundespräsidenten Horst Köhler, vom Bundestag beschlossene Gesetze auszufertigen, hat zu ernsthaften Überlegungen Anlass gegeben, ob die Stellung des Bundespräsidenten im politischen System nicht neu bestimmt werden müsse. Die Interventionen des Bundespräsidenten scheinen ihn als „nachträglichen und fallabhängigen Vetospieler“ (Lhotta) auszuweisen; die ihm dadurch erwachsenen politischen Gestaltungskompetenzen werden als tendenzielle „Präsidentialisierung“ des Amtes verstanden. Für die typologische Einordnung des politischen Systems der Bundesrepublik hat das zur Folge, dass es nicht mehr als parlamentarisches Regierungssystem betrachtet werden könne, sondern eine „Hybridisierung“ erführe. Kontrovers zu dieser exponierten These zeigt eine empirische Bestandsaufnahme der Versuche von Bundespräsidenten, ihr Amt zielgerichtet mit exekutiven Kompetenzen aufzuwerten, die Erfolglosigkeit dieser Ambitionen; eine systematische Analyse aller Gesetze, deren Ausfertigung verweigert oder nur mit öffentlich gemachten Bedenken erfolgte, lässt erkennen, dass die Bundespräsidenten (einschließlich Horst Köhler) dieses Instrument mit beachtlicher Zurückhaltung gebrauchten. Die vermutete „Präsidentialisierung“ des Regierungssystems findet auf der empirischen Ebene weder eine Bestätigung noch bietet sie hinreichenden Anlass, die typologische Einordnung des politischen Systems der Bundesrepublik als parlamentarisches Regierungssystem aufzugeben und eine „anti-majoritäre[n] Hybridisierung“ zu konstruieren. [ZParl, 42. Jg., H. 4, S. 863 – 885]

 

Kommentare sind geschlossen.