Leininger, Arndt: Wissenschaftliche Wahlprognosen – Alternative oder Ergänzung zu Umfragen?
Vor der Bundestagswahl 2013 zogen Vorhersagen über das Wahlergebnis wieder viel Aufmerksamkeit auf sich. Die seriöseren von ihnen basierten nahezu durchweg auf Bevölkerungsumfragen. Diese bieten jedoch Momentaufnahmen, wie die Meinungsforschungsinstitute stets selbst – aber meist ungehört – betonen. Wenn die Wahl noch weit entfernt ist, sind sie schlecht in der Lage, Ergebnisse vorherzusagen. Zusätzlich wurde zur Bundestagswahl 2013 eine bisher nicht dagewesene Vielfalt an wissenschaftlichen Wahlprognosen veröffentlicht, die explizit darauf ausgerichtet waren, das Wahlergebnis, teilweise Monate vor der Wahl, vorherzusagen. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die verwendeten Modelle. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf sogenannten strukturellen Modellen, welche Theorie und Empirie der Wahlforschung für die Vorhersagen nutzen. Weiterhin werden Methoden zur Aggregation von Umfragen sowie synthetische Modelle, die strukturelle Modelle mit Umfragenaggregation verbinden, vorgestellt. Anhand der Bundestagswahl 2013 soll so geprüft werden, welchen Beitrag wissenschaftliche Prognosemodelle zur Wahlforschung leisten können. [ZParl, 46. Jg. (2015), H. 4, S. 675 – 691]
Faas, Thorsten: Zur Wahrnehmung und Glaubwürdigkeit von Umfragen durch die Wahlbevölkerung: Ein Test zweier notwendiger Bedingungen für Umfrageeffekte.
Umfragen sind ein fester Bestandteil der heutigen politischen Kommunikation. Ihnen wird häufig erhebliche Wirkungsmacht auf Wählerinnen und Wähler (und darüber vermittelt auf den Ausgang von Wahlen) zugeschrieben. Um diese postulierten Einflüsse verstehen zu können, bedarf es einer detaillierten Analyse der notwendigen Bedingungen für diese Zusammenhänge. So können von Umfragen keine Effekte ausgehen, wenn diese nicht wahrgenommen oder für unglaubwürdig gehalten werden. Der vorliegende Beitrag untersucht diese beiden Aspekte auf der Basis zweier Umfragen aus den Wahljahren 2009 und 2013. Die Ergebnisse zeigen, dass Umfragen 2009 und vor allem 2013 von vielen, wenn auch nicht allen Menschen in Deutschland rezipiert wurden. Geteilter war die Meinung bezogen auf die Glaubwürdigkeit – hier zeigten sich durchaus Zweifel. Für die Wahrnehmung von Umfragen wird das politische Interesse als stärkster Treiber identifiziert; zudem wirken sich der Konsum öffentlich-rechtlicher Nachrichten sowie hohe formale Bildung positiv aus. 2013 zeigen sich zudem auch einige parteipolitische Effekte. Der Versuch, Hintergründe wahrgenommener Glaubwürdigkeit zu identifizieren, war demgegenüber von weniger Erfolg gekrönt. Einzig Anhänger der Unionsparteien fanden demoskopische Ergebnisse in beiden Wahljahren glaubwürdiger. Darüber hinaus zeigen sich 2009 auch Effekte von Persönlichkeitsmerkmalen. [ZParl, 46. Jg. (2015), H. 4, S. 692 – 707]
Hoffmann, Hanna: Wahlumfragen und der Willensbildungsprozess der Wählerinnen und Wähler im Vorfeld der Bundestagswahl 2013.
Um herauszufinden, ob vor der Bundestagswahl 2013 veröffentlichte Umfrageergebnisse Einfluss auf den Willensbildungsprozess der Wählerinnen und Wähler hatten, werden sowohl die kognitiven Wirkungen auf die Erwartungen zum Wahlausgang als auch Umfragewirkungen auf die Wahlabsicht analysiert. Dabei werden Überlegungen strategischen Wählens beachtet, die von den schlechten Umfragewerten vor allem für die Wahlabsicht der FDP ausgehen können. Kognitive Wirkungen können für die Erwartungen zur Regierungsbildung sowie zur Einzugswahrscheinlichkeit kleinerer Parteien gezeigt werden. Aufgrund der weitestgehend fehlende Variation in den Umfrageergebnissen ist allerdings eine unzureichende Eindeutigkeit dieser Wirkungen zu konstatieren. Dieses Problem ergibt sich ebenfalls für den Nachweis von Umfragewirkungen auf die Wahlabsicht. Dennoch lässt sich für die CDU/CSU annehmen, dass eine Orientierung an den konstant guten Umfragewerten und demnach an der Mehrheitsmeinung stattfand und dadurch in den letzten Tagen vor der Wahl noch weitere Wählerinnen und Wähler gewonnen werden konnten. [ZParl, 46. Jg. (2015), H. 4, S. 708 – 729]
Zerback, Thomas und Carsten Reinemann: Alles eine Frage der Umfragen? Ursachen von Koalitionserwartungen im Bundestagswahlkampf 2013.
Die mediale Darstellung von fünf Koalitionen sowie die Ursachen von Koalitionserwartungen im Vorfeld der Bundestagswahl 2013 werden auf Basis einer Inhaltsanalyse sowie einer telefonischen Bevölkerungsbefragung untersucht. Die Medienberichterstattung favorisierte leicht eine Große Koalition und stellte diese auch als wahrscheinlichstes Szenario dar. Auch in der Bevölkerung fand die Große Koalition den meisten Zuspruch. Deren Koalitionserwartungen waren sowohl durch demoskopische als auch nicht-demoskopische Koalitionssignale geprägt. Der Tenor mit dem über die Koalitionen berichtet wurde, die wahrgenommenen Meinungen im persönlichen Umfeld sowie in der Bevölkerung insgesamt übten koalitionsunabhängig einen starken Einfluss auf die Erwartungen der Befragten aus. Erinnerte Umfragewerte und die erwartete Einzugswahrscheinlichkeit des kleineren Koalitionspartners waren hingegen nur in besonderen Fällen von Bedeutung, etwa wenn der kleinere Partner (also die FDP) in den Umfragen sehr nah an der Fünfprozenthürde lag oder aber, wie im Fall von Rot-Grün, der benötigte gemeinsame Stimmenanteil eher knapp ausfiel. [ZParl, 46. Jg. (2015), H. 4, S. 730 – 745]
Faas, Thorsten und Sascha Huber: Haben die Demoskopen die FDP aus dem Bundestag vertrieben? Ergebnisse einer experimentellen Studie.
Vorwahlumfragen sahen die FDP bei der Bundestagswahl 2013 durchweg, wenn auch knapp, über fünf Prozent. Am Ende des Wahlabends stand jedoch das historische Ausscheiden der FDP aus dem Deutschen Bundestag. Es ist der Frage nachzugehen, ob die Demoskopen mit ihren Veröffentlichungen zum Scheitern der FDP beigetragen haben. Die einschlägige Literatur bietet hierzu zwei Hypothesen: Nach der wasted-vote–Hypothese sollten der FDP Umfragewerte unter fünf Prozent schaden, weil damit ein Vergeuden der eigenen Stimme droht. Dem diametral entgegen postuliert die Leihstimmen-Hypothese, dass Werte unterhalb von fünf Prozent den Liberalen eher nützen sollten, weil solche Werte ein Signal an Anhänger der Union senden, dass sie ihren gewünschten Koalitionspartner stützen müssen. Diese konträren Hypothesen werden mittels einer experimentellen Studie geprüft. Dabei zeigen sich eindeutige Hinweise auf die Gültigkeit der Leihstimmen-Hypothese. Angesichts der tatsächlichen Umfragewerte vor der Bundestagswahl 2013 bedeutet dies, dass diese Umfragen möglicherweise ein trügerisches Signal an die Wähler gesendet haben, dass nämlich ein Verleihen von Stimmen zu Gunsten der FDP nicht nötig sei. Hätten die Institute dagegen kurz vor der Wahl Werte unter fünf Prozent für die Liberalen veröffentlicht, wäre der Einzug der FDP in den Bundestag wahrscheinlicher geworden. [ZParl, 46. Jg. (2015), H. 4, S. 746 – 759]
Petersen, Thomas: Staatliche Regulierung und die Freiheit der Umfrageforschung weltweit.
Eine freie Umfrageforschung kann, ähnlich wie eine freie Presse, ein Korrektiv für eine demokratische Regierung sein. Für autoritäre Regime stellt sie eine Bedrohung dar, weswegen Diktaturen die Umfrageforschung ebenso unter Kontrolle zu bekommen versuchen, wie sie es mit den Massenmedien tun. Aber auch in vielen Demokratien, in denen die Pressefreiheit garantiert ist, werden Umfrageforscher in ihrer Arbeit behindert. Die Resultate einer weltweiten Untersuchung der World Association for Public Opinion Research aus dem Jahr 2012 zeigen, dass Umfrageforscher in fast der Hälfte der europäischen Demokratien per Gesetz an der Publikation mancher ihrer Forschungsergebnisse gehindert werden. [ZParl, 46. Jg. (2015), H. 4, S. 760 – 777]
Beichelt, Timm: Auf dem Wege zur europäischen Gewaltenverschränkung: der Deutsche Bundestag während der Eurozonenkrise.
Die Krise der Eurozone hat dem Bundestag einen Anlass gegeben, seine Mitwirkungsrechte umfassender und effektiver zu nutzen. Dies geschah, indem auf rechtlicher Ebene Lücken geschlossen wurden, die die faktische Mitwirkung z.B. bei den „Rettungsschirmen“ erschwerten. Die Reaktionen auf die Eurozonenkrise haben gezeigt, dass der Bundestag auch in der Europapolitik als heterogener Akteur verstanden werden muss. Dies gilt sowohl im Hinblick auf institutionelle Trennlinien wie z.B. zwischen der Regierungsmehrheit und der Opposition als auch im Hinblick auf unterschiedliche Ordnungsvorstellungen deutscher Europapolitik, die im Parlament fortbestehen. [ZParl, 46. Jg. (2015), H. 4, S. 778 – 794]
Feh Widmer, Antoinette und Adrian Vatter: Institutionelle Regeln oder Politische Kultur? Faktoren der parlamentarischen Mitgliederfluktuation in der Schweiz.
Die Frage, ob es institutionelle Regeln oder Merkmale der politischen Kultur sind, die den personellen Wechsel in Parlamenten erklären, wird auf subnationaler Ebene für alle 26 kantonalen Legislativen der Schweiz für den Zeitraum zwischen 1960 und 2012 untersucht. Die Befunde zeigen, dass sowohl institutionelle Rahmenbedingungen als auch kulturelle Merkmale bedeutende Beiträge zur Erklärung der kantonalen Unterschiede der Parlamentsfluktuation bieten. Während Massnahmen wie die Senkung der Anzahl Parlamentsmandate und die Amtszeitbeschränkung einen direkten und starken Einfluss auf die Fluktuationsrate haben, erweisen sich die Höhe der finanziellen Vergütungen und institutionelle Regeln zur Stärkung des Parlaments gegenüber der Exekutive ohne nachhaltigen Einfluss. Langfristige politisch-kulturelle Merkmale wie die Zugehörigkeit zu einem Sprachraum sind mindestens ebenso wichtig wie einzelne institutionelle Arrangements. Als relativ unbedeutend zur Erklärung der kantonalen Niveauunterschiede parlamentarischer Mitgliederfluktuation erweisen sich sozioökonomische und demographische Faktoren – mit Ausnahme des Urbanisierungsgrads. [ZParl, 46. Jg. (2015), H. 4, S. 795 – 809]
Smets, Christoph: Zum Rederecht von Liedermachern – Durfte Wolf Biermann im Deutschen Bundestag reden, obwohl er singen sollte?
Am 7. November 2014 trat der Liedermacher und DDR-Dissident Wolf Biermann in einer Sitzung des Deutschen Bundestages zum Gedenken an den 25. Jahrestag des Mauerfalls auf. Obwohl er nach dem Protokoll nur einen Liedvortrag halten sollte, führte er trotz des entsprechenden Hinweises des Präsidenten, dass er „zum Singen eingeladen“ sei, nach einem Vorspiel aber das Wort weiter und kritisierte die Fraktion der Partei DIE LINKE heftig. Zu klären ist zunächst, ob Wolf Biermann als Gast der Geschäftsordnung des Bundestages unterworfen werden konnte. Dies ist begründet in der Ordnungsgewalt, die der Bundestagspräsident ausübt und letztlich in Art. 40 Abs. 2 S. 1 GG fundiert ist. Obwohl damit feststeht, dass der Präsident auch Herrn Biermann gegenüber Ordnungsmaßnahmen treffen konnte und mit seinem „Hinweis auf die Geschäftsordnung“ auch getroffen hat, ist in der Gesamtabwägung festzustellen, dass unter den konkreten Umständen der Person des Sprechenden, des Redeanlasses, des Umfelds – und damit der Adressaten der Rede – das Grundrecht Wolf Biermanns auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG letztlich die Ordnungsgewalt des Präsidenten überwog. Die diesem gem. § 7 Abs. 1 S. 2 GO-BT obliegende Aufgabe, die Würde des Hauses zu wahren, war unter den konkreten Umständen durch eine Nicht-Vollstreckung des Redeverbots sogar gedient. [ZParl, 46. Jg. (2015), H. 4, S. 810 – 819]
Kleih Björn-Christian und Christine Rex: Die zeitliche Begrenzung des Untersuchungsausschusses.
Die Autoren beschäftigen sich mit der Frage, ob es rechtlich zulässig ist, parlamentarische Untersuchungsausschüsse zeitlich zu befristen. Anlass sind in jüngster Zeit wurden Untersuchungsausschüsse des Landtags von Baden-Württemberg zeitlich befristet eingesetzt. Es wird herausgearbeitet, dass eine solche Befristung grundsätzlich rechtlich zulässig ist und dass die Einsetzung eines befristeten Untersuchungsausschusses demnach per Minderheitsantrag erzwungen werden kann, wenn dieser darauf gerichtet ist, dem Parlament legislative Entscheidungsgrundlagen zu vermitteln. Unabhängig von der juristischen Einschätzung ist eine zeitliche Begrenzung allerdings taktisch heikel, weil sie vom politischen Gegner als Mangel an „wirklichem“ Aufklärungswillen interpretiert werden kann. [ZParl, 46. Jg. (2015), H. 4, S. 820 – 829]
Niedermayer, Oskar: Halbzeit: Die Entwicklung des Parteiensystems nach der Bundestagswahl 2013.
Die Bundestagswahl von 2013 hat alle relevanten Eigenschaften des Parteiensystems verändert. Die Analyse dieser Entwicklung des Parteiensystems in der ersten Hälfte der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages zeigt, dass in den wichtigsten Bereichen nicht die Wahl von 2013, sondern eher die von 2009 eine Ausnahmewahl war. 2013 ist das deutsche Parteiensystem nach dem 2009 erfolgten Typwechsel wieder zur traditionellen Zweiparteiendominanz zurückgekehrt. Auch an der Asymmetrie der beiden Volksparteien zugunsten der Union hat sich vorerst nichts geändert. Bei den kleineren Parteien wird die FDP ihr Ausnahmeergebnis von 2009 nicht mehr annähernd erreichen. Sie hat aber durchaus die Chance, 2017 wieder in den Bundestag zurückzukehren. Grüne und Linkspartei kämpfen weiterhin um Platz drei im Parteiensystem. Die AfD hat nach einer durch den parteiinternen Machtkampf und die Abspaltung der Alfa verursachten Schwächeperiode mit der Verschärfung der Flüchtlingskrise wieder hinzugewonnen. Die durch die dramatische Entwicklung der Flüchtlingskrise bewirkten Veränderungen haben insgesamt dazu geführt, dass koalitionspolitische Alternativen zur Großen Koalition nach der Wahl 2017 eher unwahrscheinlicher geworden sind. [ZParl, 46. Jg. (2015), H. 4, S. 830 – 851]
Horst, Patrick: Das Management der dritten Großen Koalition in Deutschland 2013 bis 2015: unangefochtene Dominanz der drei Parteivorsitzenden.
Das Koalitionsmanagement der dritten Großen Koalition unterscheidet sich in grundlegenden Fragen nicht von der Konfliktbearbeitung anderer Koalitionen: Die Bedeutung von Koalitionsverträgen als Instrument der Konfliktreduzierung ist generell gestiegen, lässt aber mit zunehmender Entfernung von der Koalitionsbildung nach. Die Koalitionsverhandlungen laufen nach dem immer gleichen Grundschema ab, nehmen bei Großen Koalitionen jedoch mehr Zeit in Anspruch. 2013 dauerten sie infolge des Mitgliederentscheids der SPD so lange wie noch nie zuvor. Auch die dritte Große Koalition hielt sich an etablierte grundlegend kooperative Normen des Koalitionsmanagements. Besonderheiten im Koalitionsmanagement Großer Koalitionen ergeben sich daraus, dass die beiden Hauptkonkurrenten des Parteienwettbewerbs miteinander kooperieren: Dies führt zu einer gesteigerten Konfliktintensität und verlangt auch in der alltäglichen Koordination besondere Begründungsanstrengungen nach innen. In der Praxis der dritten Großen Koalition hat dies zu einer Zentralisierung der Entscheidungsprozesse geführt. Während der Koalitionsausschuss als Instanz der Konfliktbeilegung eine untergeordnete Rolle spielt, dominieren Koalitionsgipfel der drei Parteivorsitzenden den Entscheidungsprozess. Große Koalitionen arbeiten in dem Wissen, dass ihre Zeit auf die Dauer einer Wahlperiode begrenzt ist. [ZParl, 46. Jg. (2015), H. 4, S. 852 – 873]
Münch, Ingo von: Anmerkungen zur Koalitionsdemokratie und ein Plädoyer für die Beendigung des Lagerdenkens.
Koalitionsregierungen stellen in demokratischen Staaten oft die Normalität des politischen Lebens dar. So haben sich in Deutschland einige Konstellationen als traditionell erwiesen – wie zum Beispiel die „schwarz-gelbe“, „rot-grüne“ oder auch die „Große“ Koalition. Theoretisch ist die Anzahl an Koalitionsmöglichkeiten auf den verschiedenen politischen Ebenen mit dem Aufkommen neuer Parteien (wie zum Beispiel Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, die Piratenpartei oder die Alternative für Deutschland) angestiegen, doch in der politischen Praxis sind nicht alle Parteien in gleichem Maße „koalitionsfähig“. Kommt es zu Sondierungsgesprächen und Koalitionsverhandlungen zwischen zwei oder mehr Parteien, unterliegen sie keinen festgeschriebenen Regeln und bis zur Unterzeichnung des Koalitionsvertrages bedarf es oft viel Zeit. Die lange Verhandlungsdauer stellt neben der nicht immer eindeutig zuzuordnenden politischen Verantwortung einen Nachteil von Koalitionsregierungen dar. Doch sie haben auch Vorteile: Eine Machtverteilung in der Ausprägung des Systems von „checks and balances“, die Notwendigkeit der beständigen Kompromisssuche, eine größere Auswahl an politischem Führungspersonal sowie einem genaueren Abbild der Pluralität der Wählerschaft. [ZParl, 46. Jg. (2015), H. 4, S. 874 – 886]