Abstracts 3/2021 deutsch

HeinrichRoberto, Anja Mirjam Simon und Stefan Merz: Die rheinland-pfälzische Landtagswahl vom 14. März 2021: Populäre Ministerpräsidentin sichert erneut SPD-Erfolg.

Der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz, die am 14. März 2021 zeitgleich mit der Wahl in Baden-Württemberg stattfand, war bundesweite Aufmerksamkeit gewiss. Sie galt als erster Stimmungstest für die Bundestagswahl im Herbst und war außerdem die erste Wahl, die unter den Bedingungen der Covid-19 Pandemie stattfand. Nicht überraschend stieg der Briefwähleranteil signifikant und erreichte einen neuen bundesweiten Höchststand. Aus der Wahl ging die SPD mit 35,7 Prozent zum siebten Mal in Folge als stärkste Kraft hervor. Wie bereits 2016 war die Person der Ministerpräsidentin Malu Dreyer Garant für den erneuten Erfolg der SPD. Trotz leichter Verluste lagen die Sozialdemokraten deutlich vor der CDU, die unter ihrem Spitzenkandidaten Christian Baldauf mit 27,7 Prozent einen neuen Tiefstand in Rheinland-Pfalz verzeichnete. Die AfD profitierte von den Verlusten von SPD und CDU nicht. Sie fiel mit 8,3 Prozent auf den vierten Platz. Zu den Wahlgewinnern zählten die Grünen, die mit 9,3 Prozent ihr zweitbestes Landtagswahlergebnis erzielten, sowie die Freien Wähler, die mit 5,4 Prozent erstmals in den Landtag einzogen. Die FDP erreichte einen Landesstimmenanteil von 5,5 Prozent. Erstmals sind damit sechs Parteien im Landesparlament vertreten. Da bereits vor der Wahl eine Fortsetzung der Ampel-Koalition von keinem der drei Koalitionspartner in Frage gestellt wurde, begannen die Koalitionsverhandlungen zügig. Die neue Regierung trat am 18. Mai ihr Amt an. [ZParl, 52. Jg. (2021), H. 3, S. 481 – 499]

Eith, Ulrich und Thomas Waldvogel: Die baden-württembergische Landtagswahl vom 14. März 2021: Erfolgreicher Durchmarsch der Grünen.

Bei der Landtagswahl am 14. März 2021 in Baden-Württemberg konnten sich die Grünen mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach ihrem knappen Wahlsieg 2016 erneut als stärkste Partei behaupten und den Abstand zur CDU auf nunmehr über acht Prozentpunkte ausbauen. Eine zentrale Ursache dieses Wahlsiegs waren die auch in der Pandemie konstant hohen Kompetenz- und Sympathiewerte von Kretschmann. Der Erfolg der Grünen verfestigt den seit über einem Jahrzehnt zu beobachtenden politischen Umbruch im Südwesten. 58 von 70 Wahlkreise gingen 2021 an die Grünen. Die einstmals großstädtisch geprägte Partei liegt inzwischen auch in Wahlkreisen mit geringer Bevölkerungsdichte vor der CDU. Die CDU verliert überdurchschnittlich bei der jüngeren Generation, die Grünen verbuchen überdurchschnittliche Gewinne bei Personen über 60 Jahre. Für die Regierungsbildung konnte sich Kretschmann gegen Widerstand auch in den eigenen Reihen mit seiner Präferenz für die Fortsetzung von Grün-Schwarz durchsetzen. Die Koalitionspartner wollen Baden-Württemberg zum Klimaschutzland Nummer eins machen. Größere Kritik entzündete sich an der Schaffung eines neuen Ministeriums und der Berufung von 14 Staatssekretären. [ZParl, 52. Jg. (2021), H. 3, S. 500 – 519]

VölklKerstin: Die sachsen-anhaltische Landtagswahl vom 6. Juni 2021: Die Mitte ist stabil.

Klare Gewinnerin der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. Juni 2021 war die CDU, die mit deutlichem Abstand vor der AfD lag. Auch die FDP, die den Wiedereinzug in den Landtag schaffte, zählte zu den Wahlgewinnern. Große Wahlverliererin ist die Linke, die das schlechteste Ergebnis in der Geschichte Sachsen-Anhalts erzielte. Maßgeblich für das Wahlergebnis war die außerordentlich hohe Popularität von Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU), der parteiübergreifend von seinem Amtsinhaberbonus profitierte. Die anderen Spitzenkandidaten waren den Bürgern dagegen kaum bekannt. Hinzu kam, dass die CDU mit ihrer Problemlösungskompetenz beim dominierenden Thema Corona und anderen relevanten Politikfeldern überzeugte. Ebenso war die Strategie der CDU und Haseloff aufgegangen, sich eindeutig gegenüber der AfD und der Linken abzugrenzen. Da Ministerpräsident Haseloff eine stabile Regierung für das Land anstrebte, stellte ein Dreierbündnis die einzige Option dar. Aufgrund der Konflikte zwischen CDU und Grünen in der bisher regierenden Kenia-Koalition entschied man sich neben der SPD für die FDP als neuen Koalitionspartner und beschloss gut drei Monate nach der Wahl eine Deutschland-Koalition. [ZParl, 52. Jg. (2021), H. 3, S. 520 – 540]

ReusIris, Tim-Benedikt Attow und Nico Fenske: Der sächsische Landtag und die Digitalisierung der Schulen 2017 bis 2021: Aktivitäten und Themen vor und während der Covid-19 Pandemie. 

Wie behandelte der sächsische Landtag das Thema „Schuldigitalisierung“ und welchen Einfluss hatte dabei der jüngst aus der Covid-19-Pandemie resultierende Problemdruck? Dieser Frage wurde mittels quantitativer und qualitativer Analysen der parlamentarischen Aktivitäten zwischen 2017 und 2021 nachgegangen. Die empirische Auswertung für den Zeitraum vor der Pandemie erbringt nur wenige Aktivitäten im Landtag, wobei zudem der Großteil der Initiativen von einer fraktionslosen Abgeordneten stammt. Thematisch konzentrierten sich die Vorgänge 2017 und 2018 auf digitalisierungsbezogene Maßnahmen der Landesregierung allgemein (bzw. diesbezüglichen Forderungen) sowie Details der technischen Umsetzung. Trotz Inkrafttretens des DigitalPakts 2019 folgte danach eine fast zweijährige Phase der Inaktivität. Mit dem durch die Covid-19-Pandemie bedingten Homeschooling ergab sich ab März 2020 akuter Handlungsdruck. Wie die Medienanalyse zeigt, erzielte das Thema durchgängig und teils hohe Aufmerksamkeit, wobei besonders im Zeitraum der zweiten Schulschließung kritische Berichte überwogen. Dieser Problemdruck schlug sich allerdings weder zeitlich noch inhaltlich deutlich in den Aktivitäten des Landtages nieder, auch wenn das parlamentarische Interesse während der Pandemie merklich anstieg. Thematisch wandten sich die Landtagsfraktionen besonders dem DigitalPakt sowie der Ausgestaltung von Medienbildungskonzepten zu. [ZParl, 52. Jg. (2021), H. 3, S. 541 – 561]

Kleih, Björn-Christian: Kritik am Parlamentspräsidenten – ein grundloses Tabu? 

Nach verbreiteter Auffassung ist es Abgeordneten nicht erlaubt, in der laufenden Plenarsitzung Kritik an der Sitzungsleitung des Parlamentspräsidenten zu äußern. Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat dagegen angenommen, dass Kritik dann nicht als Ordnungsverstoß behandelt werden darf, wenn sie in sachlicher Weise und in angemessenem Umfang vorgetragen werde. Der Schutz der präsidialen Autorität sei insofern kein Argument, mit dem sich die Einschränkung des Rederechts rechtfertigen lasse. Gegen diese Sichtweise wendet sich der Beitrag. Die präsidiale Autorität bedarf aus mehreren Gründen besonderen Schutzes, insbesondere ist sie eng mit der Funktionsfähigkeit des Parlaments verknüpft. Deshalb muss es dem Parlament möglich sein, für seine Sitzungen ein umfassendes Kritiktabu zu errichten. [ZParl, 52. Jg. (2021), H. 3, S. 562 – 574]

KökerPhilipp und Morten Harmening: Und wo sind die Wahlfrauen? Defizite deskriptiver Repräsentation bei der Wahl der deutschen Bundespräsidenten. 

Dieser Beitrag analysiert die Ursachen der fehlenden Geschlechterparität unter den Wahlleuten in der deutschen Bundesversammlung. Seit der deutschen Wiedervereinigung betrug der durchschnittliche Frauenanteil dort gerade einmal 32 Prozent. Zur differenzierten Herausarbeitung des Problems nutzt dieser Aufsatz einen neuen Datensatz zu allen Mitgliedern der deutschen Bundesversammlungen von 1994 bis 2017. Der niedrige Frauenanteil lässt sich dabei nur teilweise auf die Existenz und unterschiedlich verbindliche Umsetzung von Quotenverfahren in den Parteien zurückführen. Unterschiede im parteiinternen Problemdruck sowie Einschränkungen durch Bindungen an externe Organisationen führen dazu, dass die Parteien ihren Gestaltungspielraum zur Erhöhung des Frauenanteils, den sie durch die Nominierung von nicht-parlamentarischen Wahlleuten eigentlich besitzen, nicht für diesen Zweck nutzen. Quotenregelungen zur Steigerung des Frauenanteils in Bundesversammlung stoßen schnell an praktische und verfassungsrechtliche Grenzen, sodass auf eine Annäherung an eine paritätische Besetzung zunächst vor allem durch eine Erhöhung des öffentlichen und parteiinternen Problembewusstseins hingewirkt werden könnte. [ZParl, 52. Jg. (2021), H. 3, S. 575 – 595]

KleinMarkus: Wer wählt „Die PARTEI“? Eine empirische Analyse am Beispiel der Europawahl 2019. 

Die Partei „Die PARTEI“ wurde im Jahr 2004 von Redakteuren des Satiremagazins TITANIC gegründet und stellt ein grenzüberschreitendes satirisches Projekt dar: Die PARTEI persifliert und karikiert die bestehenden Parteien und deren Personal und beteiligt sich gleichzeitig als echte Partei an realen Wahlen. Einen ernsthaften politischen Gestaltungsanspruch lässt sie dabei allerdings nicht erkennen. Der Beitrag geht auf der Grundlage von Daten der amtlichen Wahlstatistik sowie anhand von Umfragedaten der Frage nach, wer die PARTEI wählt: Dabei zeigt sich, dass die Wähler der PARTEI in erster Linie junge Männer bis zum Alter von 35 Jahren sind, die häufig noch studieren und etwas eher aus Ost- als aus Westdeutschland kommen. Sie sind politikinteressiert, unzufrieden mit dem aktuellen Zustand der bundesdeutschen Demokratie und politisch dezidiert links. Ihre Wahlentscheidung zugunsten der PARTEI ist vermutlich in erster Linie ein Misstrauensvotum gegen das politische und ökonomische System der Bundesrepublik Deutschland. Die Wähler der PARTEI ziehen die Wahl einer Satirepartei der Abgabe einer ungültigen Stimme vor. [ZParl, 52. Jg. (2021), H. 3, S. 596 – 617]

Bannert, Michael und Marcus Höreth: Oppositionsverhalten in den Plenardebatten zum Migrationspakt: Der „Neue Dualismus“ auf dem Prüfstand.

In der 19. Wahlperiode sitzt die AfD erstmals im Deutschen Bundestag. Als stärkste Oppositionsfraktion fällt sie dort durch ihr aggressives und provokantes Auftreten auf. Die etablierten Oppositionsparteien versuchen ihrerseits, sich von der AfD abzugrenzen. Dies scheint zuweilen so weit zu gehen, dass FDP, Linke und Grüne zusammen mit den Regierungsfraktionen eine Art Zweckgemeinschaft gegen die AfD bilden. Im Rahmen einer Fallstudie zum Migrationspakt wird untersucht, welche zugrunde liegenden Konfliktmuster sich im Verhalten der Oppositionsparteien widerspiegeln. Unter Anwendung inhalts- und häufigkeitsanalytischer Verfahren werden hierfür die Aktivitäten der Oppositionsfraktionen im Plenarsaal ausgewertet. Dabei kann erstmals anhand des Verhandlungs- und Entscheidungsprozesses zu einem Sachthema aufgezeigt werden, dass der „Neue Dualismus“ zwischen Regierungsmehrheit und Opposition durch das konfrontative Gegenüber der etablierten Parteien und der AfD ergänzt wird. [ZParl, 52. Jg. (2021), H. 3, S. 618 – 639]

von SteinsdorffSilvia, Lennard GottmannMalte HüggelmeyerInes-Maria JeskeCharlotte Onkelbach und Johanna Siebeking: Plenardebatten als Spiegel sich wandelnder Diskurskoalitionen. Die Positionierung der Bundestagsfraktionen zum Verhältnis von Ökologie und Ökonomie seit 1977.

Anders als oft angenommen, nutzen die Abgeordneten des Deutschen Bundestags die Plenardebatten nicht nur zu so genannten Fensterreden, sondern sie beziehen sich auch aufeinander und treten in einen direkten inhaltlichen Diskurs. Der Beitrag untersucht in einer innovativen Langzeitstudie alle Redeanteile zu ökologischen Themen in den Kanzleretat-Debatten (EP 04) seit der achten WP. Durch die Kombination quantitativer und qualitativer inhaltsanalytischer Verfahren wird deutlich, wie sich Diskurskoalitionen innerhalb und zwischen Fraktionen entwickeln und verändern. Das Ökologie-Thema nahm nicht nur kontinuierlich mehr Raum in den Haushaltsdebatten ein, sondern es entwickelten sich auch inhaltliche Allianzen über Fraktionsgrenzen hinweg, wobei sich insbesondere die Union und die Grünen im Lauf der Zeit annäherten und teilweise die Argumente der jeweils anderen Seite aufgriffen. Die zweiten Lesungen zum EP 04 bieten hierbei eine sehr gut vergleichbare Datengrundlage, da sie den Antagonismus zwischen Regierung und Opposition jährlich in einem weitgehend unveränderten Rahmen abbilden, so dass sich mögliche intervenierende Variablen weitgehend kontrollieren lassen. [ZParl, 52. Jg. (2021), H. 3, S. 640 – 658]

MüllerLeo: Begrenzung der Bundestagsgröße – ein Blick in den gesetzgeberischen „Werkzeugkasten“ zur Reform des Bundeswahlgesetzes. 

Das Bundestagswahlrecht ist in den vergangenen Jahren zu einer regelrechten „Dauerbaustelle“ geworden. Die umfangreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Effekt des negativen Stimmgewichts und der Ausgleichung von Überhangmandaten machte gesetzgeberische Änderungen des Bundeswahlgesetzes (BWG) erforderlich. Um der wachsenden Abgeordnetenzahl entgegenzuwirken, regte bereits Norbert Lammert als ehemaliger Bundestagspräsident eine erneute Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags an. Die für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag vorgesehene Wahlrechtsreform fällt indes zurückhaltend aus und vermag das Ausbleiben einer weiteren Vergrößerung des Bundestags nicht mit Gewissheit sicherzustellen. Aller Voraussicht nach dürfte in der nächsten Wahlperiode eine weitere Reform des Bundestagswahlrechts erforderlich sein. In diesem Beitrag wird daher ein neuer Reformvorschlag unterbreitet, der ohne eine Vergrößerung der Abgeordnetenzahl auskommt und gleichzeitig sicherstellt, dass mindestens ein Wahlkreisabgeordneter aus jedem Wahlkreis im Deutschen Bundestag vertreten ist. [ZParl, 52. Jg. (2021), H. 3, S. 659 – 668]

BischofWolfgang, Friedrich Pukelsheim und Maria Stelz: Vierzig-Prozent-Regel für mit der Personenwahl verbundene Verhältniswahlen: Empirische Überprüfung einer praktischen Hypothese. 

Anhand empirischer Daten aus deutschen Nachkriegswahlen werden 765 Prüffälle konstruiert, um die Vierzig-Prozent-Regel zu untersuchen. Die Regel besagt, dass alle Direktmandatsgewinne sich in die Verhältnisrechnung einfügen lassen, wenn der Anteil der Direktmandate an der Sollgröße vierzig Prozent beträgt. Während bei traditionellem fünfzigprozentigem Direktmandatsanteil regelmäßig Überhangmandate anfallen, wäre mit vierzigprozentigem Anteil dies nur in zweiundzwanzig der 765 Prüffälle der Fall gewesen. [ZParl, 52. Jg. (2021), H. 3, S. 669 – 674]

Krause, Johannes: Minimalinvasiv oder wirksam? Debattenbeitrag zur Novellierung des Bundeswahlrechts vom Oktober 2020. 

Trotz der letzten Wahlrechtsnovellierung im Oktober 2020 kommt die Debatte um das Wahlsystem zum Deutschen Bundestag nicht zur Ruhe. Nachdem Träger und Jacobs das von Naundorf vorgeschlagene Grabenwahlsystem überzeugend als tragfähige Lösung widerlegt haben, müssen tiefgreifendere Ansätze aufgezeigt werden, um befriedigende Antworten zu finden. Ein Weg besteht darin, das Zweistimmensystem an sich zu verwerfen, um das Aufblähen des Bundestages auszuschließen. Vergleichbar dem System der Thüringer Kommunalwahlen kann mit offenen Listen und drei Stimmen je Wähler sowohl die Regelgröße des Bundestages sicher eingehalten werden und gleichzeitig eine personalisierte Verhältniswahl beibehalten werden. Mehr noch würde den Wählern neben anderen Vorteilen ein größerer Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Bundestages eingeräumt. Insbesondere Vorbehalte seitens der Parteien könnten solch einer nachhaltigen Lösung der fortwährenden Probleme mit dem Deutschen Wahlsystem jedoch im Wege stehen. [ZParl, 52. Jg. (2021), H. 3, S. 675 – 684]

Hartmann, Oskar: Sitzzuteilung in Doppelwahlkreisen: Ein Vorschlag für eine sanfte Reform. 

Der Autor verficht eine Wahlsystemreform im Sinne von Mehrmandatswahlkreisen (siehe ZParl, Heft 4-2019, S. 906 ff.), konstatiert jedoch ein beachtliches Beharrungsvermögen der politischen Diskussion zugunsten des seit 1949 bestehenden Systems mit Einer-Wahlkreisen und Landeslisten. Deshalb schlägt er als zweitbeste Lösung vor, bei grundsätzlicher Beibehaltung des heutigen Systems die Zuteilung der Direktmandate in Doppelwahlkreisen vorzunehmen. Doppelwahlkreise bestünden aus zwei Einzelwahlkreisen, und es wären dort zwei Direktmandate zu vergeben, die entweder nach d’Hondt oder nach Sainte Laguë an die stärkste bzw. an die stärkste und zweitstärkste Partei im Doppelwahlkreis gingen. Auf Basis der Bundestagswahlergebnisse von 2017 und 2021 hat der Autor berechnet, dass dabei keine Überhangmandate auftreten würden. Würde dieses Konzept mit einer Verringerung der Anzahl der Wahlkreise/Doppelwahlkreise kombiniert, sänke die Wahrscheinlichkeit für Überhangmandate noch deutlicher. Einzelwahlkreise könnten nach diesem Vorschlag eventuell „verwaist“ bleiben und müssten von den erfolgreichen Direktkandidaten des Nachbar-Einzel-Wahlkreises oder von Listenabgeordneten betreut werden. [ZParl, 52. Jg. (2021), H. 3, S. 685 – 689]

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