Abstracts 1/2025 deutsch

Wagschal, Uwe und Sebastian Jäckle: Das paradoxe Wahlrecht: Ungedeckte Wahlkreise 2025 verfassungsrechtlich erlaubt – problematisch für die Demokratie.

Der Artikel untersucht die Auswirkungen des neuen Wahlrechts zur Bundestagswahl 2025, insbesondere das Problem der „ungedeckten Wahlkreise“. Durch das neue Zweitstimmendeckungsverfahren erhalten Direktkandidaten nur ein Mandat, wenn ihre Partei über die Zweitstimmen genügend Sitze erlangt. Dies führte dazu, dass 23 Wahlkreisgewinner nicht in den Bundestag einzogen, vier Wahlkreise komplett ohne Vertretung blieben und einige Wahlkreise von Politikern vertreten wurden, die nicht die meisten Erststimmen erhielten. Es werden verschiedene Szenarien analysiert: Im „All-In-Szenario“, in dem alle kleinen Parteien (FDP, Linke, BSW) in den Bundestag kämen, hätte es bis zu 39 ungedeckte Wahlkreise gegeben. Im „All-Out-Szenario“ (keine kleinen Parteien im Bundestag) wären es nur sieben gewesen. Das Wahlergebnis zeigte, dass insbesondere die Union von der Regelung betroffen war. Die Autoren kritisieren die demokratietheoretischen Probleme des neuen Wahlrechts, da es das Vertrauen in das Wahlsystem beschädigt. Sie schlagen Reformoptionen vor, darunter eine Reduzierung der Wahlkreise, begrenzte Überhangmandate oder die Einführung von Bundeslisten, um das Problem der ungedeckten Wahlkreise zu lösen. [ZParl, 56. Jg. (2025), H. 1, S.]

Spohn, Nicolas K.: Landtagswahlen im Osten – neue Parteien, alte Strategien? Die parlamentarische Rekrutierung ostdeutscher Landtagsabgeordneter von 1990 bis 2024. 

Die Rekrutierung des politischen Personals stellt eine zentrale Aufgabe von Parteien in Demokratien dar. Um nachvollziehen zu können, wer in die Politik geht und über welchen Weg das politische Mandat erlangt wird, muss zunächst danach gefragt werden, anhand welcher Kriterien die Parteien ihre potentiellen Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen. Vor diesem Hintergrund lohnt sich vor allem die Betrachtung der neuen Bundesländer. Seit dem demokratischen Neubeginn nach der Wiedervereinigung sind nunmehr über drei Jahrzehnte vergangen, in denen sich die Rekrutierungspraxis der ostdeutschen Landesparteiverbände zunehmend professionalisierte. Um diesen Wandel nachzuzeichnen, geht der vorliegende Artikel den Fragen nach, aus welchen beruflichen und bildungsbezogenen Hintergründen die ostdeutschen Landtagsabgeordneten seit 1990 rekrutiert werden, welche Veränderungen sich im Zeitverlauf abzeichnen und inwieweit parteispezifische Muster zu identifizieren sind. Zur Beantwortung dieser Fragen wurden die sozialstrukturellen Daten aller 1.922 ostdeutschen Landtagsabgeordneten deskriptiv sowie im Rahmen einer logistischen Regression analysiert. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Rekrutierung des politischen Personals zunehmend einer Logik des Selbstbezugs folgt, wobei vor allem diejenigen Zugang zu Landtagsmandaten erlangen, welche eine hohe berufliche Nähe zur Partei besitzen und sich durch langjähriges parteipolitisches Engagement profilieren können. [ZParl, 56. Jg. (2025), H. 1, S.]

Jesse, Eckhard: Die sächsische Landtagswahl vom 1. September 2024: erste Minderheitsregierung unter Führung der CDU. 

Die achte Landtagswahl im sächsischen Freistaat – 35 Jahre nach der friedlichen Revolution – wurde vor allem wegen der folgenden Frage mit besonderer Spannung erwartet: Gelangt die AfD, die sowohl bei der Bundestagswahl 2021 als auch bei der Europawahl 2024 klar zur stärksten Partei im Lande avanciert war, auf den prestigeträchtigen ersten Platz? Die AfD, die knapp die Sperrminorität verpasste, konnte zwar ihren Stimmanteil steigen, doch lag die CDU unter ihrem populären Ministerpräsidenten Michael Kretschmer vor ihr. Sechs Parteien sind neben einem Abgeordneten der Freien Wähler nunmehr im neuen Landtag vertreten. Erreichte das BSW auf Anhieb ein zweistelliges Ergebnis, so fuhren SPD, Die Linke und die FDP jeweils Negativrekorde ein. Die bisherige Dreierkoalition (CDU, SPD, Grüne) verfehlte die parlamentarische Mehrheit und konnte ihre Arbeit nicht fortführen. Da das BSW die Sondierungsgespräche mit der CDU und der SPD abbrach, musste erstmals eine Minderheitsregierung gebildet werden. Ein Konsultationsverfahren, das die Parteien der parlamentarischen Opposition einbezieht, soll für Stabilität sorgen. [ZParl, 56. Jg. (2025), H. 1, S.]

Oppelland, Torsten: Die thüringische Landtagswahl vom 1. September 2024: Kein Ende der Experimente. 

Die Thüringer Landtagswahl vom 1. September 2024 war eine Abstimmung über die rot-rot-grüne Minderheitsregierung der letzten Wahlperiode. Das Wählerurteil war eindeutig, die Regierungsparteien erlitten eine dramatische Niederlage; die Grünen verfehlten sogar den Wiedereinzug. Davon profitierten die Oppositionsparteien in sehr unterschiedlichem Maß: Die CDU, die der Regierung zu Mehrheiten verholfen hatte, gewann nur wenig dazu, während AfD und das neu gegründete BSW große Zugewinne erzielten. Da die CDU aufgrund der bundespolitischen Beschlusslage die Kooperation sowohl mit Die Linke als auch mit AfD ausschloss, produzierte die Wahl eine Pattsituation im Landtag mit AfD und Linke auf der einen und CDU, BSW und SPD auf der anderen Seite. Daher gab es zur Koalition dieser drei Parteien kaum eine Alternative. Deren Verwirklichung gestaltete sich zwar aufgrund der Veto-Macht der BSW-Vorsitzenden Sahra Wagenknecht und ihrem Insistieren auf den friedenspolitischen Markenkern des BSW als schwierig, gelang am Ende aber. Die Linke ermöglichte die Wahl des CDU-Kandidaten Mario Voigt zum Ministerpräsidenten im ersten Wahlgang und erhielt dafür die Zusage regelmäßiger Konsultationen mit den Regierungsfraktionen. [ZParl, 56. Jg. (2025), H. 1, S.]

Zissel, Pierre: Die Kommunalwahlen in Thüringen im Frühsommer 2024: Rechtsaußen mehr Sitze, aber kein Chefsessel. 

Die gekoppelte Kommunalwahl in Thüringen vom 26. Mai und 9. Juni 2024 galt als erster Vorbote für die Landtagswahl vom 1. September 2024. Nachdem im Vorfeld ein erster Landratsposten an die AfD fiel und die als rechtsextrem eingestufte Partei nach Umfragen landesweit stärkste Kraft geworden ist, wuchs die Sorge, dass extremistische Akteure in den Räten und bei kommunalen Spitzenämtern an Einfluss gewinnen. Diese Sorge hat sich nur in Teilen bewahrheitet. Die AfD schaffte es zwar in einigen Kreistagen und vereinzelten Gemeinderäten stärkste Kraft zu werden, scheiterte aber infolge der gegenseitigen Unterstützung der demokratischen Parteien in den Stichwahlen daran, Bürgermeister und Landratsposten zu übernehmen. Die CDU ging infolge dessen als Siegerin aus den meisten Direktwahlen hervor und konnte auch bei den Rats- und Kreistagswahlen unter den Parteien die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Eine elektorale Schwächung erfuhren hingegen landesweit die Parteien des linken Spektrums. In der Mehrzahl der Gemeinden im ländlichen Thüringen bestimmen ungeachtet des Parteienwettbewerbs weiterhin kommunale Wählergruppen und die örtliche Zivilgesellschaft die Kommunalpolitik. [ZParl, 56. Jg. (2025), H. 1, S.]

Niedermayer, Oskar: Die brandenburgische Landtagswahl vom 22. September 2024: Dietmar Woidke pokert „all in“ und gewinnt. 

Die Kampagne zur Landtagswahl wurde in der heißen Phase vom Kampf zwischen SPD und AfD um Platz eins dominiert. Die Polarisierung und Mobilisierung führten zur höchsten in Brandenburg jemals erreichten Wahlbeteiligung von 72,9 Prozent. Die SPD gewann die Wahl mit 30,9 Prozent knapp vor der AfD mit 29,2 Prozent. Auf den dritten Platz kam mit 13,5 Prozent das neugegründete BSW, die CDU rutschte mit ihrem historisch schlechtesten Ergebnis von 12,1 Prozent auf den vierten Platz. Die Grünen, die Linkspartei, die FDP und die BVB/FW stürzten dramatisch ab und scheiterten an der Fünf-Prozent-Hürde. Die SPD konzentrierte ihren Wahlkampf stark auf den Ministerpräsidenten Dietmar Woidke, der im Vergleich zu seinen Herausforderern in allen Belangen deutlich vorne lag. Zudem wurde sie von allen Parteien am besten bewertet und bekam die größte generelle Problemlösungskompetenz zugewiesen. Allerdings konnte die AfD in den wichtigen Problembereichen deutlich an Kompetenz hinzugewinnen. Im neuen Parlament gab es, weil keine der anderen Fraktionen mit der AfD koalieren wollte, nur die Option einer Mehrheitsregierung aus SPD und BSW, die nach nicht immer einfachen Verhandlungen auch gebildet wurde. [ZParl, 56. Jg. (2025), H. 1, S.]

Spohn, Nicolas K.: Zwei Schritte vor, einen Schritt zurück. Sinkende Anteile von Frauen in ostdeutschen Parlamenten.

Trotz längst vollzogener juristischer Gleichstellung stellen Frauen weiterhin eine Minderheit auf allen politischen Ebenen dar, hauptsächlich aufgrund ungleicher Zugangs- und Machtverhältnisse. Der vorliegende Artikel untersucht daher für die ostdeutschen Landesparlamente, welche strukturellen Nachteile Frauen im Rahmen der parteiinternen Rekrutierung erfahren, welche Veränderungen sich im Zeitverlauf abzeichnen und inwieweit parteispezifische Muster zu identifizieren sind. Zur Beantwortung dieser Fragen wurden die sozialstrukturellen Daten aller 2.019 ostdeutschen Landtagsabgeordneten und Regierungsmitglieder deskriptiv sowie mittels logistischer Regression analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass Frauen weiterhin im parteiinternen Selektionsprozess benachteiligt sind, wobei klare Parteidifferenzen bestehen. Während Parteien des links-progressiven Spektrums weitestgehend paritätisch aufgestellt sind, fällt der Frauenanteil bei den Konservativen und Liberalen verhältnismäßig gering aus. Mit Blick auf die gegenwärtige Mandatsverschiebung im Osten ist perspektivisch davon auszugehen, dass der Frauenanteil zunächst sinken und anschließend auf einem niedrigeren Niveau stagnieren wird. [ZParl, 56. Jg. (2025), H. 1, S.]

a Campo, Frank: Sitzexzess und Sitzverzerrung des nordrhein-westfälischen Sitzzuteilungsverfahrens nach Rock.

Am 4. Juli 2024 verabschiedete der Landtag Nordrhein-Westfalen ein Änderungsgesetz zum Kommunalwahlgesetz. In diesem wird unter anderem das vorher in NRW verwendete Sitzzuteilungsverfahren Sainte-Laguë durch ein sogenanntes „Quotenverfahren mit prozentualem Restausgleich“ abgelöst. Wir untersuchen dieses Verfahren unter den mathematischen Aspekten des Sitzexzesses und der Sitzverzerrung. Im theoretischen Teil zeigen wir, dass das Verfahren größere Parteien bei der Sitzvergabe systematisch begünstigt und kleinere Parteien ebenso systematisch benachteiligt, wodurch sich erhebliche Sitzverzerrungen ergeben. Die Anwendung des Verfahrens auf die Kommunalwahl NRW 2020 bestätigt die theoretischen Vorhersagen. Die Benachteiligung kleinerer Parteien bleibt nicht auf Kleinstparteien beschränkt. [ZParl, 56. Jg. (2025), H. 1, S.]

Fromm, Nadin, Kevin W. Settles, Pascal Dißmer, Arina Jolin Blattner, Anna Bolten, Miriam Paradissis, Nicole Höft, Anika Huxoll, Cornelia Geffert, Marie Hüster, Janette Laschke und Alexander Schmidt: Kommunalpolitiker unter Druck – Zum Rollen- und Selbstverständnis kommunaler Mandatsträger.

Kommunalpolitiker agieren als zentrale Akteure der kommunalen Selbstverwaltung im Spannungsfeld wachsender Erwartungen und begrenzter Gestaltungsspielräume, wobei sie in direktem Kontakt mit den Bürgern stehen. Der Beitrag untersucht anhand von 38 Interviews, wie Ratsmitglieder in kleinen und mittelgroßen Städten Deutschlands ihr Rollenverständnis wahrnehmen und gestalten. Die Mehrheit der Befragten versteht sich als Vermittler zwischen Bürgern und Verwaltung – eine Rolle, die durch den Spagat zwischen Gemeinwohl, Bürokratie und Bürgernähe erschwert wird. Dazu nutzen sie vermehrt digitale Beteiligungsformate, um den Bürgerdialog zu stärken und Spannungen abzubauen – ein Ansatz, der eine bislang begrenzte Nutzerakzeptanz erfordert, die nicht immer gegeben ist. Zugleich wächst der Bedarf an Professionalisierung und Unterstützung, damit Lokalpolitiker ihrer Rolle als „Übersetzer“ zwischen Bürgerinteressen und Verwaltung gerecht werden. Künftige Untersuchungen sollten auf konkrete Reformansätze abstellen, die die Kommunalpolitik als aktive Plattform politischer Teilhabe stärken und zur Stabilisierung demokratischer Strukturen beitragen. [ZParl, 56. Jg. (2025), H. 1, S.]

Meister-Scheufelen, Gisela: Ein Weckruf nicht nur für Legisten. 

Warum sieht die Wirtschaft inzwischen in der Überbürokratisierung den größten Wettbewerbsnachteil, noch vor dem Fachkräftemangel und den Energiekosten? Warum nehmen die Beschwerden in der Bevölkerung über unverständliche und nicht praktikable Gesetze immer mehr zu? Worin bestehen Lösungsansätze? Mit mehr Faktenorientierung, einem quantifizierten Bürokratieabbauziel, der Einrichtung eines Bundestagsausschusses für Bürokratievermeidung und Evaluierung und vor allem mit einer besseren Qualifizierung von Legistinnen und Legisten kann die Rechtsetzungsqualität verbessert werden. Wesentliche Merkmale sind eine bessere Verständlichkeit, Wirksamkeit und Praktikabilität, aufwandsschonende Regelungen, Digitaltauglichkeit und eine realitätsbezogene Gesetzesfolgenabschätzung. Eine Bürokratiekostenquote gemessen am Umsatz der Unternehmen könnte die tatsächliche Belastung abbilden, monitorisieren und wäre als Bürokratiebremse politisch operationalisierbar. [ZParl, 56. Jg. (2025), H. 1, S.]

Schmid, Matthias: Das Projekt „Zentrum für Legistik“: Methoden und Werkzeuge für eine wirksame und bürokratiearme Rechtsetzung.

Rechtsetzung verlangt spezifische Fähigkeiten, die gelernt und gelehrt werden müssen – niemand wird zum Policy Maker und Legal Drafter geboren. Der Staat handelt in zentralen Bereichen durch Rechtsetzung, und jeder handwerkliche Fehler verursacht enorme gesellschaftliche Kosten. Um bestehende Defizite in der Staatspraxis zu beseitigen, hat das Zentrum für Legistik zum Ziel, Legistinnen und Legisten für eine für eine digitaltaugliche und bürokratiearme Rechtsetzung zu qualifizieren und die erforderlichen Werkzeuge und Methoden zu entwickeln und bereitzustellen. Das Projekt, vereinbart im Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2021, fokussiert zunächst auf die entscheidende Konzeptionsphase zwischen dem politischen Auftrag und dem „ersten Text“, denn hier fallen die wesentlichen Strukturentscheidungen für die künftige Regulierung. Es nutzt hierbei moderne Methoden wie etwa das Design Thinking. Perspektivisch sollte das Zentrum für Legistik als Ankerpunkt für die Digitalisierung der Gesetzgebung dienen. Zugleich soll es als Scharnier zwischen praktischer Rechtsetzung und Wissenschaft den Austausch zwischen Theorie und Praxis fördern. Innovative Methoden wie etwa das Rulemapping stehen zur Verfügung, um eine strukturierte Rechtsetzung schon in der Entwurfsphase zu unterstützen und so den späteren digitalen Vollzug des Rechts bestmöglich zu ermöglichen. [ZParl, 56. Jg. (2025), H. 1, S.]

Falter, Jürgen W. und Dirk Hänisch: „Von hier und heute beginnt eine neue Epoche der deutschen Geschichte“ – Die Wahl Paul von Hindenburgs zum Reichspräsidenten 1925.

Die historisch so folgenreiche Reichspräsidentenwahl von 1925, in der Paul von Hindenburg im zweiten Wahlgang zum Reichspräsidenten gewählt wurde, jährt sich heuer zum 100. Mal. Mit 48,3 Prozent schlug Hindenburg den Kandidaten von Zentrum, SPD und DDP, Wilhelm Marx, im zweiten Wahlgang nur knapp. In der Analyse wird gefragt, woher im Vergleich zur Dezemberwahl 1924 die Stimmen für die einzelnen Kandidaten des ersten Wahlgangs kamen, wo diese erfolgreich und weniger erfolgreich waren und für welche Kandidaten sich die Wähler des ersten Wahlgangs im zweiten Wahlgang entschieden. Ein eigener Abschnitt ist dem Abschneiden der Kandidaten in Bayern gewidmet, da die Empfehlung der BVP an ihre Anhänger, Paul von Hindenburg statt den Kandidaten der katholischen Schwesterpartei, den Zentrumspolitiker Marx, zu unterstützen, diesem zum Wahlsieg verhalf. Der vorliegende Beitrag stellt die erste mit modernen wahlhistorischen Methoden arbeitende Analyse beider Wahlgänge dieser so folgenschweren Abstimmung dar, die – den damaligen Zeitgenossen natürlich noch nicht bewusst – letztendlich der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler den Weg bereitete. [ZParl, 56. Jg. (2025), H. 1, S.]

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